Manching
Gesamtkonzept für Oberstimm-Nordost

Bürgermeister Herbert Nerb: Bebauungsplan mit vierspurigem Ausbau der B16 abstimmen

21.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:41 Uhr

Manching (peh) Bezahlbarer Wohnraum für Einheimische: Das ist seit vielen Jahren ein Ziel des Marktes Manching - aber auch das Anliegen eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CSU, SPD und UW im Manchinger Gemeinderat, wie in der Ausgabe vom 17. Mai dargestellt.

Insoweit sind sich also alle einig - nur über den Weg dahin gibt es unterschiedliche Ansichten.

Bürgermeister Herbert Nerb (Freie Wähler) verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom Februar, ein rund sechs Hektar großes Baugebiet im Westen von Pichl auszuweisen, um dem steigenden Wohnbedarf Rechnung zu tragen. "Aufgrund der ruhigen Lage gewährleistet dieses Baugebiet für Manchinger Verhältnisse gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, wie es auch im Baugesetzbuch gefordert wird", so der Rathauschef in einer Mitteilung. Gleichzeitig sei in besagter Sitzung der Grundsatzbeschluss von 1994 aktualisiert worden, nur Bauland auszuweisen, sofern die Gemeinde 50 Prozent der Einlageflächen zum Bauerwartungslandpreis erwerben kann. "Damit soll bezahlbares Bauland geschaffen werden", betont Nerb. Seiner Ansicht nach erfülle der Markt Manching sehr wohl seine Verpflichtung, ausreichend Wohnbauland zu schaffen. Der Ankauf der Flächen in Pichl wird über eine Kreditaufnahme finanziert und soll sich zügig refinanzieren.

Im selben Atemzug nimmt der Bürgermeister auch Stellung zu besagtem Antrag der drei anderen Fraktionen, die darin Nerb vorwerfen, im Falle einer Eigentümergemeinschaft in Oberstimm bislang untätig gewesen zu sein. Diese bemüht sich seit Jahren um die Aufstellung eines Bebauungsplans für seinen Grund in dem Ortsteil und sei auch bereit, neben einer bereits durchgeführten schalltechnischen Voruntersuchung auch die Kosten für die Bauleitplanung zu tragen.

Wie Nerb dazu erklärt, habe sich der Gemeinderat im November vergangenen Jahres ausführlich mit der einen halben Hektar großen Fläche im Nordosten von Oberstimm befasst. "Insbesondere wurde dabei auf die Lärmschutzproblematik in Verbindung mit der nahe gelegenen B16 hingewiesen, die in 24 Stunden 22000 Fahrzeugbewegungen in beide Richtungen zu verzeichnen hat", heißt es weiter. Das Lärmschutzgutachten empfehle, gemeinsam mit dem Markt Manching ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das den Ort aus ortsplanerischer Sicht sinnvoll abrunde und in welchem die zukünftigen aktiven Schallschutzmaßnahmen an der B16 Berücksichtigung fänden. "Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse liegen derzeit für das Projekt - ohne aktiven Schallschutz wie etwa durch Lärmschutzwände oder -wälle zur Bundesstraße 16 hin - nicht vor", schreibt Nerb.

Ein Bauleitplanverfahren zu beginnen und lediglich auf passive Schallschutzmaßnahmen (Raumanordnung und lärmschützende Außenbauteile) zu setzen, ist laut Nerb aus den genannten Gründen rechtlich angreifbar. "Die Ansicht, mit einem vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens der Bundesfernstraßenverwalung abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren für den Lärmschutz an der B16 vollendete Tatsachen zu schaffen, ist ein Trugschluss", betont der Bürgermeister. Diese Belange bezüglich des Ausbaus der B16 müssten in einem solchen Bebauungsplanverfahren immer "rechtssicher" abgewogen werden. Ein Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet in Oberstimm sei daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Daher hätten er und die Verwaltung in besagter Novembersitzung die Empfehlung ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss für ein Gesamtkonzept in Oberstimm Nordost (Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan) erst im Rahmen des geplanten vierspurigen Ausbaus der B 16 zu fassen und die Ankäufe zu den Konditionen des Grundsatzbeschlusses vom Februar zu beginnen. Wann das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesstraße eingeleitet wird, sei aber noch nicht bekannt. Die Vorplanungen sind laut Nerb aber wohl fertig. Die ebenfalls monierten Gespräche mit den Eigentümern zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts will er demnächst führen.

Er und die Verwaltung seien nach wie vor der Auffassung, dass eine Ortsabrundung im Nordosten von Oberstimm notwendig und sinnvoll ist, dies aber nur Sinn macht, wenn der aktive Lärmschutz mit dem vierspurigen Ausbau der B 16 mittelfristig umgesetzt wird. Und dies, so Nerb, immer nach dem Spruch, den er mindestens dreimal in der Woche gebrauche: "Helfe jedem Einzelnen, wenn du der Allgemeinheit nicht schadest. "