Ingolstadt
Uneinsichtig und offenbar unbelehrbar

Busfahrer ohne Führerschein soll Verkehr auf der A9 am Kindinger Berg mit Überholmanöver gefährdet haben

20.02.2019 | Stand 23.09.2023, 6:01 Uhr
Ein Fall für die Polizei wurde ein mutmaßlich brenzliches Überholmanöver eines Busfahrers. −Foto: Symbolbild/dpa

Ingolstadt (DK) Uneinsichtig und mehr oder weniger unbelehrbar zeigt sich derzeit ein Kraftfahrer aus Sachsen vor dem Ingolstädter Amtsgericht. Der Mann soll am Steuer eines Reisebusses mit waghalsigen Überholmanövern den Verkehr auf der A9 am Kindinger Berg gefährdet haben. Obwohl er schon mehrfach einschlägig im Straßenverkehr aufgefallen und vorbestraft ist und ihn in dem aktuellen Fall mehrere Zeuge belasten, gibt sich der 51-Jährige trotz deutlicher Hinweise des Richters als Unschuldslamm.

Die Rückreise vom Gardasee zurück nach Sachsen hätte für 36 Insassen eines Reisebusses im vergangenen April beinahe eine gefährliche Abzweigung genommen - wie für die drei Personen in einem Kleinwagen sowie den Fahrer eines Wohnwagengespanns ebenso. Denn nach den Angaben der Familie im Wagen und nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der 51-Jährige am Steuer des Busses den Straßenverkehr um sich herum mit seinen Manövern erheblich gefährdet und damit beinahe einen mutmaßlich folgenschweren Unfall heraufbeschworen. Am Kindinger Berg, wo sich in Richtung Nürnberg die Fahrbahn für Autos/Busse beziehungsweise Lkw teilt, soll der Sachse mit dem Reisebus wild rechts überholt haben und dem Auto und auch dem Wohnwagen offenbar gefährlich nahe gekommen.

Die Familie im Auto sah sich zu Ausweichmanövern genötigt und fertigte danach sowohl Fotos vom Busfahrer als auch vom Bus als Beweis an, ehe man sich umgehend an die Polizei wendete. Dem Staatsapparat ist der beschuldigte Kraftfahrer kein Unbekannter, besonders in seiner sächsischen Heimat. Satte sieben Vorahndungen sind in seiner juristischen Sünderkartei aufgeführt, darunter sind Trunkenheitsfahrten und auch schon Fahren ohne Fahrerlaubnis. Unglaublicherweise hatte der 51-Jährige keinen gültigen Führerschein, als er als Chauffeur jenes gut gefüllten Reisebusses die Aktion am Kindinger Berg verursacht haben soll. Die Fahrerlaubnis war ihm 2016 im Zuge einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Fahrerflucht eigentlich aberkannt, der Schein aber dann doch seltsamerweise nicht eingezogen worden; das sehr zur Verwunderung von Amtsrichter Michael Fein in Ingolstadt, der den Angeklagten in der Verhandlung gleich fragte, ob er ihn dabei habe - um das Dokument dann einziehen zu können. Natürlich hatte der Sachse wenig überraschend nichts dabei. Angeblich hatte er den Führerschein in Paris verloren, so sagte er zumindest zunächst. In einer zweiten Version lag das Dokument dann doch verwahrt bei der Führerscheinstelle in Chemnitz. Dorthin schickte das Gericht gleich eine Mitteilung, dass das mit einem laufenden Verfahren in Ingolstadt zunächst auch mal definitiv so bleibt.

Wegen des Vorfalls auf der Autobahn hatte die Ingolstädter Justiz dem Sachsen selbst einen Strafbefehl ins Haus geschickt. Neben einer Geldstrafe sieht dieser eine zwölfmonatige Sperre für die Fahrerlaubnis vor. Dagegen legte der Busfahrer Einspruch ein. Um seine angebliche Unschuld nun in der Hauptverhandlung zu belegen, wollte er tatsächlich alle 36 Businsassen vorladen lassen. Doch schon die drei, die nach einer weiten Anreise aussagten, konnten rein gar nichts beitragen, während Richter Fein die Familie aus dem Auto als Belastungszeugen durchaus sehr glaubhaft fand. Die Logik, die der Busfahrer dagegen vertritt: Wenn es keinen Unfall oder überhaupt eine gefährliche Situation gegeben hat, dürfte sich natürlich auch keiner der Businsassen an einen Vorfall erinnern können. "Ganz so einfach ist das natürlich nicht", sagte Fein. Sein deutlicher Hinweis lautete vielmehr: Der Angeklagte möge doch am besten den Einspruch zurücknehmen und die Strafe akzeptieren. Nach längerer Beratung des Busfahrers mit seiner Verteidigerin blieb es bei der Uneinsichtigkeit des Beschuldigten: "Er will noch weitere Zeugen hören", sagte die Anwältin. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

Christian Rehberger