Ingolstadt
Und plötzlich brannte die Hütte

Junger Mann wegen allzu leichtsinnigen Zündelns am Waldrand vor Gericht

11.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:59 Uhr

Ingolstadt - Eine intakte Familie, unauffällige Verhältnisse, ein normaler Freundeskreis, keinerlei Vorstrafen - und plötzlich sitzt da ein junger Mann vor dem Jugendschöffengericht.

Gedankenlosigkeit und Fahrlässigkeit in einer plötzlichen Laune sind es wohl, die ihn hierher gebracht haben: Der 18-Jährige Ingolstädter hat im vergangenen Juni im Mailinger Moos gezündelt.

Wohl mehr aus Langeweile und wie schon mehrfach zuvor, so stellte sich in der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht heraus, hatte der Auszubildende mit einem Feuerzeug Baumsamen angezündet. Die Folgen waren diesmal erheblich: Weil durch Funkenflug eine Menge Laub und schließlich ein Holzstoß und ein nahes Bootshaus in Brand gerieten, entstand ein Gesamtschaden von angeblich rund 30000 Euro. Diese Summe spielte jetzt im Strafverfahren zwar nur eine untergeordnete Rolle, dürfte bei den zivilrechtlichen Folgen dieses Feuers aber wohl durchaus Beachtung finden. Diese Konsequenz steht also noch aus.

Es war der Freitagabend vor dem Pfingstfest, als eine Clique junger Leute nach einem Grillfest an einem Weiher auf dem Heimweg durchs Mailinger Moos war. Am Rande eines Wäldchens ließ sich der jetzt angeklagte junge Mann wohl etwas zurückfallen, weil ihn am Wegesrand entdeckte Pappelsamen - wie wohl schon einige Male zuvor - zum spielerischen Zündeln reizten.

Als plötzlich die Funken flogen und das Feuerchen außer Kontrolle geriet, war die ganze Gruppe bemüht, die Flammen auszutreten - allein, es gelang nicht mehr. Der Übeltäter soll noch selber versucht haben, die Polizei zu rufen, war aber offenbar zu aufgeregt, um die richtige Nummer zu wählen. Eine junge Frau aus dem Freundeskreis alarmierte schließlich die Feuerwehr, die den Schaden am Bootshaus aber auch nicht mehr abwenden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorfall als versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und sogar mit Körperverletzung angeklagt, weil sich der Besitzer des Bootshauses bei ersten Löschversuchen eine Brandwunde zugezogen hatte. Die Verhandlung unter Vorsitz von Jugendrichter Matthias Martin brachte aber schnell zutage, dass zumindest der Vorsatz zu einer schweren Straftat in diesem Fall nicht zu erkennen war.

Damalige Zeugenaussagen ließen nämlich den Schluss zu, dass dem Brandstifter die Tragweite seines Handelns offenbar nicht bewusst und dass er mit den Folgen offensichtlich überfordert war. Später schrieb er in einem Entschuldigungsbrief an den Geschädigten, dass er einen "dummen und unnötigen Fehler" begangen habe. Alles sei einfach "unüberlegt und bescheuert" gewesen.

Die Polizei hatte zunächst allerdings angenommen, der junge Mann könnte damals an gleich mehreren Stellen am fraglichen Waldweg Feuer gelegt haben, weil es wohl einige weiter auseinander liegende Brandnester gegeben hatte. Augenzeugen hierfür gibt es aber nicht, und so ist die Erklärung des Angeklagten, dass der unerwartete Funkenflug auch für diese verzweigten Feuer verantwortlich war, einfach nicht zu widerlegen.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung, die Tat als fahrlässige Brandstiftung einzustufen. Es wurde wegen der ansonsten tadellosen Vorgeschichte des jungen Mannes dann auch keine Strafe ausgesprochen, sondern es gab zwei (nach dem Jugendstrafrecht mögliche) richterliche Weisungen: Der 18-Jährige muss mindestens zehn Beratungsstunden bei einem Jugendhilfeverein absolvieren, die ihn auf dem Weg ins Erwachsenenleben ertüchtigen sollen, und er muss im Sommer für eine Woche an einem sogenannten Arbeitsweg teilnehmen, bei dem straffällig gewordene junge Leute durch beaufsichtigte Arbeit in der Natur "geerdet" werden.

hl