Ingolstadt
Überfälle und Einbrüche beschäftigen das Landgericht

In einem Fall aus Schrobenhausen wurde Berufung zurückgenommen - Raubserie in Pfaffenhofen wird Ende Juli verhandelt

17.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:29 Uhr

Ingolstadt (hl) Die ganz großen Coups aus den Reihen der organisierten Kriminalität bilden in der Region zum Glück die große Ausnahme.

Umso mehr haben Polizei und Justiz mit Kleinganoven und Gelegenheitstätern zu tun, die aber über die Jahre mitunter auch ganz ordentliche Strafregister anhäufen.

In diesen Tagen schlagen bei den Strafkammern des Landgerichts gerade wieder mehrere solcher Fälle auf. Einer konnte am Dienstag allerdings bereits nach kurzer Verhandlungsdauer zu den Akten gelegt werden: Ein 25-jähriger Mann, dem das Berufungsgericht so gar keine Hoffnung auf eine mildere Strafe machen konnte, zog seinen Berufungsantrag zurück. Er akzeptiert damit eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die das Neuburger Schöffengericht gegen ihn verhängt hatte und die nunmehr rechtskräftig ist.

Der Mann war nach Überzeugung des erstinstanzlichen Gerichts im März vorigen Jahres in das Ausstellungszelt der lokalen Messe SOBA in Schrobenhausen eingedrungen und hatte dort von Ständen einiger Baufirmen Elektrowerkzeuge im Gesamtwert von rund 5000 Euro erbeutet. Vom Stand eines Fitnessstudios waren Bargeld und Nahrungsergänzungsmittel verschwunden. Schadenssumme: 500 Euro. Fast schon als Marginalie war in dem Neuburger Prozess auch noch das auffällige Zeigen einer Hakenkreuztätowierung durch den heute 25-Jährigen zu bewerten gewesen. Alles in allem hatte er nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe "bedient" werden können, weil er über die Jahre schon zu viele Vorstrafen angehäuft hatte.

Das sah nun auch die Berufungskammer so: In einem rechtlichen Hinweis wurde noch vor Eintritt in die Beweisaufnahme die zwingende Verhängung einer Vollzugsstrafe erläutert. Damit war das Verfahren dann auch schnell beendet: Auch die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück.

In knapp zwei Wochen wird es Richter Konrad Riedel als Vorsitzender der 3. Strafkammer abermals mit einem Berufungsfall aus Schrobenhausen zu tun haben. Dann geht es laut Gerichtspressestelle um den Einbruch in ein Wettbüro in der Spargelstadt. Dort waren vor ziemlich genau einem Jahr von zwei Tätern mindestens 3500 Euro erbeutet worden. Als dringend tatverdächtig gelten der Staatsanwaltschaft zwei heute 24 und 29 Jahre alte Männer, denen auch in Neuburg der Prozess vor dem Amtsgericht gemacht worden ist. Dort war einer der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, während der andere aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war. Mit diesem Richterspruch mochten sich zum einen der Verurteilte, zum anderen die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben, so dass es am 30. Juli auch hier zu einer Neuauflage vor dem Landgericht kommt.

Schon in den Tagen zuvor, genauer am 26. und 29. Juli, wird sich die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Denz erstinstanzlich mit einem Fall aus Pfaffenhofen befassen, bei dem unter Umständen auch eine längere Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik zur Entscheidung ansteht. Es geht um drei Überfälle in der Pfaffenhofener Innenstadt, bei denen Mitarbeiter der betroffenen Geschäfte von ein und demselben Täter jeweils mit einem Messer bedroht worden waren.

Die Taten liegen schon etwas länger zurück; sie hatten sich zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 ereignet. Die Polizei hatte bei der Fahndung nach dem unbekannten Räuber zunächst länger keine Fortschritte gemacht. Erst in jüngerer Zeit war durch neue Aussagen von Zeugen Bewegung in die Sache gekommen, und ein nun wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagter 32-jähriger Mann war in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Da es offenbar Anhaltspunkte dafür gibt, dass er die Überfälle im Zustand verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit begangen haben könnte, ist vom Gericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden.