Ingolstadt
Teatime mit der Polizei

Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Landshut im Hanfladen an der Theresienstraße - Betreiber protestiert

03.02.2021 | Stand 23.09.2023, 16:49 Uhr
Leeres Tee-Regal: Filialleiter Lui Toman vor dem Teil des Hanfladens an der Theresienstraße, für dessen Ware sich Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstag besonders interessiert hatten. Sämtliche Tees mit Hanfanteilen wurden beschlagnahmt. Das Geschäft ist auch in der Pandemie geöffnet, weil es überwiegend Lebensmittel anbietet. −Foto: Hammer

Ingolstadt/Landshut - Plötzlich standen ein Staatsanwalt und mehrere Polizisten im Verkaufsraum und räumten ein Tee-Regal aus: Der Hanfladen im Hause Theresienstraße 26 hat am Dienstagmittag aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses Besuch von Ermittlern bekommen. Die Aktion fußte auf dem Verdacht des illegalen Verkaufs von Cannabisprodukten.

Es handelte sich um ein konzertiertes Vorgehen in Regie der Staatsanwaltschaft Landshut gegen zwei Filialen der Ladenkette "Hanf - der etwas andere Bioladen", die landesweit ein größeres Verkaufsnetz unterhält und auch in der Vergangenheit in anderen Niederlassungen schon ähnliche Erfahrungen mit der Staatsgewalt gemacht haben soll. Der Inhaber Wenzel Vaclaf Cerveny (München) und sein Ingolstädter Filialleiter Lui Toman verwahrten sich allerdings gegenüber den DK entschieden gegen alle Verdächtigungen, verbotswidrige Geschäfte betrieben zu haben. Sie sprechen von einer überzogenen und von Unkenntnis geprägten Aktion von Justiz und Polizei.

Nach Darstellung von Geschäftsführer Cerveny wurden in den beiden Läden in Ingolstadt und Landshut Hanfblütentees im Verkaufswert von jeweils 1000 Euro beschlagnahmt. Nach Kenntnis des Geschäftsmannes soll sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft auf Verdachtsmomente aus Undercover-Ermittlungen in Landshut stützen. Ein "nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter" habe im Landshuter Hanfladen "150 Gramm Hanfblüten zum Preis von 31,40 Euro eingekauft", schreibt Cerveny in einer Mitteilung an den DK. Dies sei im Durchsuchungsbeschluss vermerkt gewesen.

Ein Sprecher der Landshuter Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage die Durchsuchungen. Das beschlagnahmte Material werde nun eingehend auf mögliche Rauschmittelbestandteile untersucht. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse könnten weitere Ermittlungsschritte erfolgen. Die bisherigen Erkenntnisse aus Landshut hätten auch eine Durchsuchung in Ingolstadt geboten erscheinen lassen. Man habe auch diese Ermittlungen zunächst an sich gezogen. Ob das Verfahren im Laufe der Zeit an die Ingolstädter Staatsanwaltschaft abgegeben werde, müsse sich erst noch zeigen.

Der Vorgang bewegt sich in einem Spannungsfeld, in dem sich Befürworter des Einsatzes von Hanf-(Cannabis-)Produkten zu medizinischen Zwecken und Vertreter des Gesetzes nach wie vor misstrauisch gegenüberstehen. Wie es bei der Landshuter Staatsanwaltschaft heißt, schreibt die deutsche Gesetzeslage nun einmal zwingend staatliches Eingreifen vor, wenn der Verdacht des Handels oder der Verbreitung von berauschenden Wirkstoffen aus der Hanfpflanze gegeben ist. Für Ermittlungsbehörde und Polizei sei zunächst nicht entscheidend, dass die EU Grenzwerte für diese Wirkstoffe festgelegt und Produkte unterhalb dieser Schwelle als unbedenklich eingestuft hat.

Genau hierum aber geht der überhaupt nicht neue Streit. Hanfladenbetreiber Cerveny schreibt: "Bayerische Staatsanwälte und Polizisten gehen ... selbst bei Produkten mit der nicht-psychoaktiven Substanz Cannabidiol (CBD) entweder aus Unkenntnis oder in vollem Bewusstsein von Marihuana aus und unterstellen ein Drogendelikt." Der Europäische Gerichtshof habe hingegen längst festgestellt, dass CBD "kein Suchtmittel" sei.

Auch der Ingolstädter Filialleiter Lui Toman zeigte gegenüber dem DK Unverständnis für die Durchsuchung und Beschlagnahme im Laden an der Theresienstraße. Er habe seit der Geschäftseröffnung in Ingolstadt in vergangenen Juni eine Vielzahl von Kunden gewonnen, die wegen aller möglichen Schmerzsymptome Hanfprodukte aus dem Sortiment ausprobiert und Linderung erzielt hätten. Kurios sei insbesondere, dass Hanfblütentees, wie sie am Dienstag beschlagnahmt wurden, auch in den Sortimenten mancher Supermärkte und Drogerien zu finden seien. Hier wie dort würden die zulässigen Höchstwerte für den unters Betäubungsmittelgesetz fallenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) aber überhaupt nicht erreicht.

Filialleiter Toman beschreibt die zweistündige Durchsuchungsaktion als unaufgeregt und zu keinem Zeitpunkt dramatisch. Gegenüber einem Kunden, der währenddessen in den Laden kam, habe ein Beamter sogar etwas verharmlosend von einer "Inventur" gesprochen.

Dennoch bleiben für den Verkäufer viele offene Fragen nach der Verhältnismäßigkeit. Unter anderem hat er sich auch darüber gewundert, warum die Polizei einige Flaschen Gin aus dem Sortiment mitgenommen hat. Die Spirituosen einer Rosenheimer Brennerei seien mit einem in die Flasche gesteckten Hanfblatt dekoriert. Das allein habe für die Beamten offenbar schon den Anschein der Illegalität gehabt.

DK

Bernd Heimerl