Ingolstadt
Revisionsantrag gestellt

14.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:01 Uhr

Ingolstadt (hl) Der sogenannte Kettensägenfall, der kürzlich die Große Jugendkammer des Landgerichts beschäftigt hat (DK berichtete), ist juristisch doch noch nicht vollends abgeschlossen.

Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hat zu einem der beiden ergangenen Urteile fristgerecht einen Revisionsantrag gestellt. Damit hält sich die Ermittlungsbehörde die Möglichkeit offen, nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen und das Verfahren dort auf etwaige Form- und Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Es muss aber nicht zwangsläufig so kommen: Unter Umständen kann sich die Staatsanwaltschaft auch mit der ausführlichen Begründung der Kammer zufrieden geben und ihren Antrag nicht weiterverfolgen.

Konkret geht es um den Fall des 20-jährigen Aussiedlers, der am 2. Januar im Piusviertel beim Angriff auf einen Pizzaboten mit mehreren Axthieben dessen Auto schwer demoliert hatte. Für ihn hatte die Anklagevertreterin fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert; das Gericht hatte aber "nur" auf versuchte gefährliche Körperverletzung erkannt und drei Jahre und drei Monate Haft angeordnet. Das Urteil gegen den zweiten jungen Mann, der die Kettensäge geführt hatte, ist inzwischen rechtskräftig.