Ingolstadt
Polizei: "Funfahrzeuge" sind problematisch

Nutzung auf öffentlichen Straßen ist verboten

14.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:01 Uhr

Ingolstadt (DK) Elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die unter den Namen Hoverboard, Solowheels und Monowheels (Foto) bekannt sind, werden seit einiger Zeit immer wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund angetroffen.

So auch am Dienstag dieser Woche, als ein 27jähriger Ingolstädter auf der Ettinger Straße durch eine Polizeistreife auf einem Monowheel fahrend gesichtet und gestellt wurde. Der Einradfahrer musste erfahren, dass die Benutzung solcher "Funfahrzeuge" im Straßenverkehr aufgrund fehlender Zulassungsvoraussetzungen verboten ist.

Da zu Weihnachten solche Fortbewegungsmittel vielleicht bei dem ein oder anderen unterm Christbaum liegen, weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass für diese Fortbewegungsmittel keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, sofern sie eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs km/h erreichen können. Solche Elektrofahrzeuge erfüllen nicht die Vorschriften über Beleuchtungseinrichtungen, Lenkung, Bremsen etc. und dürfen somit nur auf abgegrenztem Privatgrund geführt werden.

Weiterhin müssten die Führer solcher Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Da für diese Fortbewegungsmittel keine Versicherung abgeschlossen werden kann, macht man sich beim Führen im öffentlichen Raum zusätzlich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.