stadtgeflüster
Plakatieren, bis die Polizei kommt

14.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:40 Uhr

(rh) Der exakte Tatbestand ist erst noch zu ermitteln.

Unter uns Nichtjuristen in der Stadtgeflüster-Redaktion schwanken die Einschätzungen in diesem Fall zwischen vorsätzlicher und grob fahrlässiger Falschplakatierung. Der Strafrahmen für das Delikt ist im Landtagswahlkampf klar vorgegeben: Bei einer Verurteilung muss der Täter an bis zu drei Wochenenden einen gemeinsamen Infostand mit der AfD in der Fußgängerzone abhalten. Ferner muss er dabei jeweils dreimal vor Zeugen öffentlich ausrufen: "Das System Merkel ist an allem schuld! Das wird man wohl noch sagen dürfen in Deutschland! " Liegen mildernde Umstände vor, kann die Strafe bis zur Kommunalwahl im März 2020 zur Bewährung ausgesetzt werden.

Noch sollen die Ermittlungen ganz am Anfang stehen. Doch die eilends von der Ingolstädter Kripo gebildete "Soko Plakate" dürfte eine ziemlich eindeutige Beweislage vorfinden. Leitender Kriminaldirektor Alfred Grob duldet zum Glück keinerlei rechtsfreien Räume, wie er dieser Tage wieder betonte. Seine Beamten werden, davon darf man ausgehen, den Tathergang schnellstmöglich lückenlos aufklären. Nach DK-Informationen untersagen die städtischen Auflagen für die Parteien zur Landtagswahl das "Anbringen von Plakaten/Plakatständern an Geländern von Brücken, Unter- und Überführungen".

Bereits im Bundestagswahlkampf 2009 hatte das städtische Tiefbauamt eine unzulässige Plakataktion des zurecht vergessenen FDP-Kandidaten Franz Schmidt auf der Adenauerbrücke rigoros gestoppt. Zur aktuellen Beweissicherung und gegebenenfalls Unterstützung der Justizbehörden hat der DK-Fotograf die Situation an der Konrad-Adenauer-Brücke dokumentiert (Foto). Mit der Identitätsfeststellung des mutmaßlichen Täters, eines CSU-Landtagskandidaten namens Alfred Grob, dürfte die Kriminalpolizei keine großen Probleme haben. Da eine Flucht- und Verdunklungsgefahr ausgeschlossen wird, bleibt der Beschuldigte wohl bis zum Ende des Wahlkampfes auf freiem Fuß.