Gaimersheim
Neue Regeln für "Untere Ziegelei"

17.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:23 Uhr

Gaimersheim (nos) Eine sehr kurze Angelegenheit war der öffentliche Teil der Sitzung des Gaimersheimer Marktgemeinderats am Mittwochabend.

Zuerst fassten die Ratsmitglieder einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Untere Ziegelei". In dem Plan aus dem Jahr 1964 sind Baufenster (Baugrenzen und Baulinien) festgesetzt, die eine Bebauung nach zeitgemäßen städtebaulichen Gesichtspunkten nur unter der Erteilung von Befreiungen zulassen, hieß es zur Begründung. Im Zuge des Änderungsverfahrens wird nun unter deren Wegfall eine straßenseitige Baugrenze mit einem Abstand von fünf Metern zur Grundstücksgrenze festgesetzt. Zudem wird, wie in den übrigen Wohngebieten, eine Grundflächenzahl eingeführt und mit 0,4 festgesetzt. Schließlich werden die Änderungen zur Gültigkeit der Stellplatzsatzung und zur Überschreitung von straßenseitigen Baugrenzen durch Carports und Garagenvordächer mit aufgenommen.

Keine Gegenstimme gab es auch zum geplanten Neubau eines Gewerbegebäudes mit Parkplätzen an der Dieselstraße 11. Für die Überschreitung der Grundflächenzahl - 0,88 statt 0,8 - wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Schließlich stieß auch die Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses beziehungsweise Mehrfamilienhauses an der Eitensheimer Straße 14 auf ungeteilte Zustimmung.