Wettstetten
Mitteilungsblatt bleibt beim Bürgermeister

Rechtsaufsicht: Öffentlichkeitsarbeit in Wettstetten ist Sache von Gerd Risch - Titel geändert

31.03.2021 | Stand 23.09.2023, 17:46 Uhr
Mit geändertem Namen ging das neue Mitteilungsblatt an die Wettstettener Haushalte. −Foto: Gülich

Wettstetten - Wie handhabt eine Gemeinde ihre Informationspolitik?

Der Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der inhaltlichen Gestaltung und des redaktionellen Prozesses für das "Mitteilungsblatt des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Wettstetten" war im Februar bei Bürgermeister Gerd Risch (FW) auf deutliche Abwehr gestoßen (DK berichtete). Risch hatte sich mit dem Antrag an die Rechtsaufsicht des Eichstätter Landratsamtes gewandt und in der Ratssitzung aus deren Stellungnahme zitiert, dass für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde allein der erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Gemeinderats zuständig sei.

In der jüngsten Sitzung des Rates gab es erneut einen das Blatt betreffenden Antrag: Der BWG-Vorsitzende und zweite Bürgermeister Josef Schmidt beantragte Einsichtnahme in die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Dies muss der Gemeinderat beschließen und gilt dann für alle Gemeinderäte. Schmidt erläuterte: "Ich würde gerne wissen, was da genau gefragt und was geantwortet worden ist. " Hintergrund war eine unpassende Formulierung in der Antwort der Rechtsaufsicht und eine laut Schmidt ungewöhnliche Handhabung dieses Tagesordnungspunktes in der Vorbereitung der Sitzung. Niemand wolle dem Bürgermeister "das Mitteilungsblatt aus der Hand nehmen", fügte der BWG-Vorsitzende an. Es gehe aber darum, in welches Licht der Gemeinderat darin gerückt werde.

Risch entgegnete, dass ein Mitwirken anderer nicht funktionieren könne und rechtlich nicht vorgesehen sei. Bezüglich des Antrags auf Einsichtnahme sagte er: "Ich habe alle E-Mails, der Gemeinderat muss nur wissen, was er will! " Gemeinderat Michael Knöpfle (SPD) hielt daraufhin fest, dass er in einer Akteneinsicht "keinen Erkenntnisgewinn" sehe, Betty Weitzel-Oeth (fraktionslos) stimmte zu: "Ich muss das nicht im Wortlaut wissen. " Alle Räte von CSU und BWG stimmten schließlich für den Antrag, die von SPD und Freien Wählern (inklusive Bürgermeister) sowie Weitzel-Oeth dagegen. Mit 9 zu 9 Stimmen galt der Antrag damit als abgelehnt - wie bei Pattsituationen gesetzlich festgelegt.

Bei einer Nachfrage unter den Sprechern der Fraktionen, die gegen Schmidts Antrag gestimmt haben - auf den ersten Blick ein erstaunliches Verhalten, wenn ein Gemeinderat einen begründeten Zweifel an einer Sachlage hat und deshalb Einsicht in die Akten beantragt - gehen alle Aussagen in eine ähnliche Richtung: "Die Rechtslage steht sowieso fest: Der Bürgermeister ist für das Blatt verantwortlich. Dieses ständige Misstrauen in so viele Sachen, die das Rathaus und den Bürgermeister betreffen, zermürbt uns alle", legte Thekla Müller, stellvertretende Fraktionssprecherin der Freien Wähler, dar. Gemeinderätin Weitzel-Oeth äußerte sich ähnlich. Bei Anträgen zu Sachfragen könne er noch mitgehen, aber Auskünfte über laufenden Schriftverkehr gingen seiner Fraktion zu weit, sagte SPD-Fraktionssprecher Michael Knöpfle. Außerdem sei der Antrag sinnlos, weil das Privileg, das Mitteilungsblatt herauszugeben, nun mal beim Bürgermeister liege. Sicher würde er sich ab und an im Blatt auch andere Formulierungen wünschen. "Aber was die Arbeit im Gemeinderat betrifft, wäre mir eine Rückkehr zu den Sachfragen wichtig, diese Streitereien bringen doch nichts. "

Josef Schmidt erklärte im Namen der BWG-Fraktion: "Wir verstehen, dass im Gemeinderat grundsätzlich ein harmonisches Arbeitsklima gewünscht ist. Da aber je nach Umfang der zur Verfügung gestellten Informationen ein Sachverhalt eine ganz andere Bewertung erhalten kann, war die Intention meines Antrags, den vollen Informationsumfang der Kommunikation zwischen erstem Bürgermeister und Rechtsaufsicht zu erhalten, um eine objektive Bewertung durchführen zu können. Das ist nun leider nicht möglich. "

Die CSU-Fraktion sieht das laut ihrer Sprecherin Bettina Birki-Stark ähnlich wie die BWG, war aber Anfang der Woche positiv überrascht, dass anscheinend zumindest ihre Forderung nach Umbenennung des Blatts in "Mitteilungsblatt der Gemeinde Wettstetten" trotz Ablehnung des CSU-Antrags in der Februar-Sitzung auf Gehör gestoßen ist: Die diese Woche im Ort verteilte Broschüre trug bereits den geänderten Namen.

DK

Anne Gülich