Ingolstadt
Milde Strafe für Automatensprenger

22-Jähriger muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis

12.12.2018 | Stand 23.09.2023, 5:22 Uhr
In Eichstätt-Bahnhof schlug der Täter Anfang März mit einem selbstgebastelten Sprengkörper zu. Ein Fahrdienstleiter der Bahn wurde bei der Detonation verletzt und ist inzwischen arbeitsunfähig. −Foto: Messner

Ingolstadt (DK) Er hat sechs Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn durch Sprengungen völlig zerstört, knapp 17000 Euro daraus entwendet und in einem Fall in Eichstätt-Bahnhof einen Fahrdienstleiter durch die Detonation so verletzt, dass der Mann mit 52 Jahren wohl berufsunfähig ist: Als Quittung erhielt ein 22-Jähriger am Mittwoch vom Ingolstädter Amtsgericht eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monate und kam damit gut weg.

Der junge Mann aus dem Landkreis Straubing hatte ein komplettes Geständnis abgelegt und sich sehr reuig gezeigt. Immer wieder war er während des Prozesses in Tränen ausgebrochen - besonders als der durch die von ihm eingeleitete Explosion von den schwerwiegenden Folgen berichtete. Die anderen fünf Sprengungen waren zwar ohne Verletzte abgelaufen, der Schaden alleine an den Automaten betrug aber mehr als 165000 Euro.

Neben Eichstätt hatte der Straubinger heuer im Februar und März auch in den Landkreisen Neustadt/Aisch, Forchheim, Nürnberger Land und zweimal im Kreis Ebersberg an meist abgelegenen Bahnstationen mit selbstgebastelten Sprengkörpern zugeschlagen.

Als Grund gab er Geldsorgen durch eine angebliche Kokain-Abhängigkeit an. Diese war zwar durch eine nach der Festnahme des 22-Jährigen angefertigte Haaranalyse nicht zu belegen beziehungsweise sprachen die vorliegenden Ergebnisse sogar laut dem vom Schöffengericht gehörten Landgerichtsarzt sogar deutlich dagegen. Allerdings glaubte das Schöffengericht die Geschichte des Angeklagten, der auch angab, exzessiv Dopingpräparate gespritzt zu haben. Angesichts dieses mutmaßlich vorliegenden (Drogen-)Cocktails ging das Gericht von einer Abhängigkeit aus und wollte dem Verurteilten auch nicht die Chance nehmen, noch während der Haft eine Drogentherapie zu unternehmen. Darüber entscheiden wird aber letztlich die Staatsanwaltschaft.

Christian Rehberger