Manching
Geldbörse in Lottoladen geklaut

Haftstrafe droht Richter fordert für Angeklagten psychiatrisches Gutachten an

12.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:57 Uhr

Manching (ahh) Eigentlich wollte Hakan P., 46, (alle Namen geändert), in der Lotto-Annahmestelle an der Ingolstädter Straße in Manching seinen Tippschein abgeben, aber da sah er den Gewinn schon auf dem Tresen liegen: Ein Kunde hatte seine Geldbörse vergessen. Hakan griff zu - und wurde von zwei Überwachungskameras gefilmt.

Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht.

Hakan hat bereits zwölf Vorstrafen auf dem Kerbholz und steht unter offener Bewährung. Was bedeutet: Auch wenn seine Beute nur 270 Euro war, muss er mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Haftstrafe antreten. Und darüber hinaus steht eine neuerliche Freiheitsstrafe - ohne Bewährung - wegen des Diebstahls im Raum. Deshalb hat das Gericht für ihn einen Pflichtverteidiger bestellt.

Was in dem Schreibwarengeschäft am 17. August kurz nach 11 Uhr passiert ist, das haben zwei Überwachungskameras aufgenommen. Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl spielt auf dem Laptop die Clips ab: Man sieht, wie ein Kunde seinen Lottoschein abgibt, bezahlt, das Portemonnaie auf dem Tresen ablegt und sich zu einem Kinderwagen hinter ihm beugt. Der Kunde ist Werner F., 58. Er ist mit seinem Enkel gekommen, der plötzlich rumzappelt. Der Opa schiebt den Kinderwagen aus dem Laden und vergisst die Börse. Hakan P., das ist auf den Videos deutlich zu erkennen, hat die Szene beobachtet. Er schaut sich um, sieht aus dem Fenster, legt vorsichtig seinen Lottoschein auf die Geldbörse, greift dann beides und verlässt den Laden.

Ja, sagt der Angeklagte, das stimmt so. Aber er habe die Geldbörse ja zurückgeben wollen. Mit seiner Beute ist er auf die Toilette einer Bäckerei ein paar Meter weiter gegangen und hat die 270 Euro unter einem Abfalleimer versteckt. Werner F. war inzwischen mit seinem Enkel in dieselbe Bäckerei gegangen. Dort stellt er fest, dass er seine Börse im Schreibwarengeschäft liegengelassen hat. Nein, sagt ihm die Dame hinter der Verkaufstheke, die liegt hier nicht. Aber kein Problem: Es gibt ja die Kameras. Sie ruft die Polizei. Draußen auf der Straße sieht Werner F., wie ihm Haken entgegenkommt und ihm sein Portemonnaie entgegenhält. Ob er das vermisse? Eine alte Frau mit Brille habe ihm das gegeben. Und wie's aussieht, habe sie auch das Geld rausgenommen. Die Beamten haben inzwischen die Videoaufnahmen ausgewertet und nehmen Hakan P. fest. Der stülpt seine Hosentaschen um und erklärt den Polizisten, das Versteck für das Geld zu kennen. Und ob ihm dann ein Finderlohn zustünde. Auch vor Gericht bleibt er erst einmal stur. Als ihm der Richter das Video vorhält, auf dem zu sehen ist, wie er sich im Laden umschaut, ob die Luft rein ist, behauptet er: "Ich wollte schauen, ob der Mann noch in der Nähe ist, damit ich ihm seine Geldbörse nachtragen kann."

Sein Verteidiger Stefan Heinl sagt, sein Mandant sei wegen Schizophrenie in Behandlung, gleich nach der Tat sei er vier Wochen stationär behandelt worden. Auf Antrag des Verteidigers beschließt der Amtsrichter, das Verfahren auszusetzen. Ein Sachverständigen-Gutachten soll jetzt die Schuldfähigkeit von Hakan P. prüfen.