Ingolstadt
Kandidat wider Willen

Michael Barthelmes bleibt trotz Rückzug offizieller Landtagsbewerber der Bayernpartei

13.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:40 Uhr
Vorsichtshalber kein Kandidatenfoto? Der Bayernpartei ist ihr Ingolstädter Direktbewerber für die Landtagswahl abhanden gekommen. Gewählt werden kann er aber dennoch. −Foto: Hauser

Ingolstadt (hl) Wer die Wahl hat, hat bekanntlich mitunter auch die Qual.

Andererseits kann es vorkommen, dass auch jemandem, der sich wählen lässt - oder besser: ursprünglich mal wählen lassen wollte - plötzlich bei der Sache nicht mehr so wohl ist. Rückzieher kommen deshalb vor - nicht nur bei weniger Aufsehen erregenden Vorstandswahlen in Vereinen, sondern sogar in der Politik.

Im Angesicht der Bayerischen Landtagswahl am 14. Oktober erleben die wahlwilligen Bürger im Stimmkreis Ingolstadt gerade eine solche Episode: Ein Kandidat, der sich von seiner Gruppierung fürs Maximilianeum aufstellen ließ, will davon jetzt nichts mehr wissen und hat sich durch die Hintertür davon gemacht. Doch das hilft ihm erst mal wenig.

Es geht um Michael Barthelmes, der offiziell nach wie vor für die Bayernpartei antritt, obwohl er die frühere Volkspartei, die schon seit Jahrzehnten nur noch marginale Bedeutung hat, nach eigenem Bekunden bereits im Juni verlassen hat. Das jedenfalls sagte er dem DK Anfang der Woche, als dieser bei ihm für ein Foto zur Kandidatenvorstellung (Themenseite im Lokalteil der Mittwochausgabe) nachfragte.

In der Münchner Landesleitung der Partei ist der Fall bekannt, er wird dort allerdings nicht kommentiert. Bestätigt wird indes, was auch die Ingolstädter Verwaltung, wo der Wahlgang auf Stadtebene organisiert wird, betont: Weil Barthelmes seinen Rückzug erst vollzog, als über seine Wahlzulassung bereits amtlich entschieden war, bleibt er offiziell Bewerber der Bayernpartei in Ingolstadt. Sein Name wird sich auf den Stimmzetteln finden, und er kann nach wie vor gewählt werden - als Kandidat wider Willen, sozusagen.

Fälle wie dieser sind im Landeswahlgesetz geregelt. Wie es auf Anfrage aus der Stadtverwaltung heißt, hat es "für das Sitzverteilungsverfahren keine Auswirkung. . . , wenn ein Bewerber nach der Zulassung erklärt, dass er nicht mehr zur Verfügung steht". Weiter wird von der Wahlorganisation ausgeführt, dass die Erststimmen eines Kandidaten dann "mit den Erst- und Zweitstimmen der Partei im Wahlkreis zusammengezählt" werden. Die Summe dieser Stimmen werde dann "nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren in Mandate für die Partei umgerechnet".

Für den Fall, dass ein nicht mehr gewillter Kandidat das Direktmandat in einem Stimmkreis erringen sollte, gilt er auch als gewählt. Sollte er bei seiner Haltung bleiben und das Mandat nicht annehmen, so kann er laut Landeswahlgesetz vor der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags dem Landeswahlleiter eine "Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft" erklären, wie es offiziell heißt. Dann würde der für die jeweilige Partei erworbene Sitz im Landtag von einem Listennachrücker dieser Gruppierung besetzt.

Ob es beim früheren Bayernpartei-Mitglied Michael Barthelmes so weit kommt, darf aufgrund empirischer Erfahrung hinsichtlich des Wahlverhaltens der Ingolstädter bezweifelt werden. Andererseits: Entschieden wird erst am 14. Oktober.