Kösching
Umgehung: Klagen abgewiesen

14.07.2010 | Stand 03.12.2020, 3:51 Uhr

Kösching (EK) Das Verwaltungsgericht München hat alle Klagen gegen die geplante Ortsumgehung Lenting-Kösching abgewiesen. Das teilte das Staatliche Bauamt Ingolstadt gestern mit.

Am Dienstag hatte die Justizbehörde in München, wie berichtet, insgesamt drei Verhandlungstermine angesetzt. Als sich abzeichnete, dass das Ansinnen des ersten Klägers – der Gemeinde Lenting – im Rahmen eines sogenannten Straßenwidmungsverfahrens entschieden werden soll, hatte Lenting die Klage zurückgezogen. Die Gemeinde wehrt sich gegen die von Köschinger Seite befürwortete Herabstufung eines Teilstücks einer Staatsstraße zur Ortsstraße, wollte aber – so war zu hören – das Projekt als solches nicht gefährden oder weiter verzögern.
 

Behörde informiert

Wie Konrad Putz, für den Landkreis Eichstätt zuständiger Abteilungsleiter des zum Staatlichen Bauamt Ingolstadt gehörenden Straßenbauamtes, auf DK-Anfrage bekannt gab, habe das Gericht auch alle anderen Klagen gegen die Umgehung abgewiesen. Einer der drei Grundstückseigentümer, die sich gegen das Projekt juristisch zur Wehr setzen wollten, hatte seine Klage laut Putz bei der Verhandlung zurückgezogen. Das Straßenbauamt – es ist als Baulastträger für Planung, Bau und Unterhalt der rund vier Kilometer langen Ortsumgehung zuständig – ist vom Landesanwalt des Beklagten über das Ergebnis der drei Gerichtstermine in Kenntnis gesetzt worden.

Weil noch nicht alle an dem Verfahren Beteiligten informiert waren, wollte die Pressestelle des Gerichts das Ergebnis gestern noch nicht bekannt geben. Aus Justizkreisen wurde die Abweisung der Klagen dem DONAUKURIER jedoch bestätigt.

Wie sich am Dienstag bei der Verhandlung bereits abgezeichnet hatte, scheiterte auch die Klage der Inhaber der Badermühle bei Desching. Margit und Christoph Strobel fürchten durch die Umgehung enorme wirtschaftliche Nachteile für ihre Reitanlage. Ihre Forderung nach einer Unterführung, die für Reiter das Überqueren der Straße möglich machen sollte, wurde als "nicht verhältnismäßig" zurückgewiesen.

Margit Strobel zeigte sich gestern von dem Urteil sehr enttäuscht. "Ich kann’s noch gar nicht richtig glauben", sagte sie dem DONAUKURIER. Was sie besonders ärgert, ist die Tatsache, dass ihre Klage nicht zuletzt an einem Formfehler gescheitert sei. So war, wie berichtet, in ihrem Einwendungsschreiben ein Grundstück, das seit 30 Jahren zum Reiterhof gehört, nicht explizit genannt worden. Margit Strobel jedenfalls findet die Entscheidung des Gerichts "nicht in Ordnung".

Der Köschinger Bürgermeister Max Schöner sieht sich unterdessen vom Verwaltungsgericht in seiner Meinung bestätigt. Vor allem, weil die Justizbehörde an der Notwendigkeit des Baus der Umgehung keinen Zweifel gelassen habe, empfinde er "eine gewisse Genugtuung". Christoph Strobel hatte die Trasse in der geplanten Form kürzlich in einem Gespräch mit unserer Zeitung kritisiert und als "Flickschusterei" bezeichnet.

Das Gericht sah in den Einwendungen der Kläger "keine aufschiebende Wirkung" für den Bau der Straße. Der Bürgermeister freut sich jetzt, "dass wir auf einem guten Weg sind und das Vorhaben zügig weitergeführt werden kann". Man werde sicher "im Nachhinein einen vernünftigen Weg finden", um die Grundstückseigentümer zufriedenzustellen.

Privatinteressen

Dass die Regierung von Oberbayern, gegen die sich die Klagen gerichtet hatten, vor dem Verwaltungsgericht München Recht bekommen hat, wundert den zuständigen Mann am Straßenbauamt, Konrad Putz, nicht: "Ich habe damit gerechnet." Mittlerweile, so Putz, lande fast jede größere Straßenbaumaßnahme vor Gericht. In diesem Fall sei es in erster Linie um die Interessen privat Betroffener gegangen. In den meisten anderen Fällen, in denen Justitia bei der Planung von Straßenbauprojekten bemüht wird, gehe es um "das große Thema Naturschutz".