Ingolstadt
100 000 Euro für den Headhunter Labbé

26.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:44 Uhr

Ingolstadt (rh) Dem Headhunter Labbé, der auf Empfehlung von Alt-OB Alfred Lehmann die Stadt bei zwei Stellenbesetzungen in der Stadtregierung beraten hat, wurden dafür 100 000 Euro Honorar plus Reisespesen überwiesen. Nach DK-Informationen nannte die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sondersitzung vom Montag dieses Honorar.

Gezahlt wurde es für die Labbé-Beratung bei der Suche nach dem neuen Baureferenten Alexander Ring 2014 und dem Nachfolger des städtischen Rechtsreferenten Helmut Chase, der in diesem Sommer aufhört.

In der entsprechenden Antwort auf den Fragenkatalog der Opposition heißt es, dass im Besetzungsverfahren des Baureferenten 50 000 Euro netto gezahlt wurden plus Reisekosten in Höhe von 454,37 Euro. Im noch laufenden Verfahren für den künftigen Rechtsreferenten sind es ebenfalls 50 000 Euro netto plus 1105,27 Euro Reisekosten. "Im Rahmen der umfassenden Internetrecherche", so die Auskunft von Personalreferent Christian Siebendritt, "wurde zudem festgestellt, dass sich das Angebot für einen Top-Personalberater, zu denen die beauftragte Firma zählt, im üblichen Rahmen bewegte."

Alt-OB Lehmann, der wegen seiner zu spät offengelegten Verbindungen zu Labbé als Stadtrat zurücktreten musste, soll von dem Headhunter eine "monatliche Pauschale im oberen dreistelligen Euro-Bereich" erhalten haben, wie es in einer weiteren Antwort auf den Fragenkatalog heißt. Ob das alles war, darüber bestehen jedoch gewisse Zweifel. Denn in einer internen Sitzung des Ältestenrates vom 17. November klang das noch etwas anders. Laut Protokoll hat Lehmann bestätigt, dass seine Labbé-Vergütung "mal höher, mal geringer ausfalle und dass er ein Vermittlungshonorar erhalte".

Obwohl der CSU-Politiker 2014 an der Vermittlung von Alexander Ring über den Headhunter mitverdient hat, durfte er bei der Wahl des Referenten mitstimmen. Dies lässt die Bayerische Gemeindeordnung zu. In Artikel 49, Absatz 2 ist der Ausschluss von Beratung und Abstimmung im Stadtrat wegen persönlicher Beteiligung geregelt. Wahlen sind hier jedoch dezidiert als Ausnahmen aufgeführt.