Ingolstadt
Schöffen gesucht

Interessenten aus Ingolstadt für das Ehrenamt können sich bis zum 9. März bei der Stadt bewerben

15.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:48 Uhr

Ingolstadt (DK) Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richter und Richterinnen dauert vom 1. Januar 2019 bis Ende 2023. Alle Interessenten erhalten die nötigen Informationen und Bewerbungsunterlagen unter www. ingolstadt.de/schoeffenwahl in Internet oder telefonisch im Rechtsamt der Stadt Ingolstadt unter (0841) 305-1415. Interessenten für ein Amt als Jugendschöffe können sich an das Amt für Jugend und Familie, Telefon (0841) 305-454 01, wenden. Bewerbungen sind bis Freitag, 9. März, möglich.

"Erfahrungsgemäß kommen in Ingolstadt viel mehr Bewerbungen, als nötig sind", so Thomas Kirchhammer vom Rechtsá †amt der Stadt. Gut 90 Vorschläge leitet die Stadt an den Schöffenwahlausschuss weiter, der dann die Hälfte auswählt. Jedoch kann die Stadt kann dem Wahlausschuss beim Amtsgericht nur Bewerber vorschlagen, die in Ingolstadt wohnen. Interessenten aus anderen Gemeinden können sich unter www. schoeffenwahl.de informieren oder sich an ihre Gemeindeverwaltung oder das jeweilige Kreis-Jugendamt wenden.

Schöffinnen und Schöffen wirken gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und auch Menschenkenntnis verfügen. Laut Kirchhammer wird bei der Auswahl der Schöffen auch darauf geachtet, die gesellschaftliche Bandbreite abzudecken. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten sind besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit erforderlich.

Bewerben können sich nur deutsche Staatsangehörige, die am 1. 1. 2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Das Geburtsdatum muss daher nach dem 1. 1. 1949 oder vor dem 2. 1. 1994 liegen. Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, werden gesundheitliche Eignung und die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Es gibt bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt, die in den Bewerbungsunterlagen näher erläutert werden.

Die Schöffen sollen nicht öfter als ein Dutzend Mal im Jahr zum Einsatz kommen, wobei es bei großen Prozessen Ausnahmen gibt. Für die Teilnahme an Verhandlungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnausgleich und Aufwandsentschädigung. Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement erwartet Schöffinnen und Schöffen eine interessante Tätigkeit mit vielfältigen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, so die Stadt in einer Mitteilung.