Ingolstadt
Damit die Wahl des Hausverwalters nicht zum Lotteriespiel wird

Bundesfachverband gab Wohneigentümern nach zwei mutmaßlichen Betrugsfällen in Ingolstadt einige Tipps

21.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:16 Uhr

Was macht einen seriösen Hausverwalter aus? BVI-Präsident Thomas Meier (stehend) gab den Besuchern des Infoabends im VHS-Haus einige Kriterien für die Auswahl an die Hand - Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Eine ganze Reihe Ingolstädter Wohneigentümer gehört zu den Opfern zweier mutmaßlich krimineller örtlicher Hausverwalter (DK berichtete wiederholt). In beiden Fällen sollen hohe sechsstellige Beträge von Rücklagenkonten veruntreut worden sein.

Um die Aufarbeitung kümmern sich Kripo und Justiz. Um den für die Branche der Verwalter entstandenen Imageschaden sorgt sich indes der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI, Berlin) – eine von zwei Organisationen, die nach eigenen Angaben bei Aufnahme ihrer Mitglieder sehr genau hinschauen, um Seriosität garantieren zu können. Diese Woche hat der BVI im VHS-Haus rund 100 Besuchern ein paar Kriterien für die Auswahl geeigneter Verwalter an die Hand gegeben.

Entscheidender Punkt für eine vertrauensvolle langfristige Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Verwaltern ist nach den Worten von BVI-Präsident Thomas Meier (Nürnberg) die Professionalität des Dienstleisters, der gut organisiert und möglichst Mitglied in einem der beiden Verbände sein sollte. „Sehen sie sich mal das Büro des Verwalters an“, forderte der Referent sein Publikum auf: Wo chaotische Zustände herrschten, könne es vielleicht auch mit der Zuverlässigkeit eines Anbieters nicht zum Besten stehen.

Anzeichen für nicht wünschenswerte Nachlässigkeiten oder gar eine aus dem Ruder laufende Entwicklung könnten beispielsweise Vertröstungen bei Abrechnungen oder fehlende Erklärungen für Buchungen auf den Kundenkonten sein. Die Eigentümergemeinschaften bzw. ihre Verwaltungsbeiräte seien gut beraten, sich vor den jährlichen Versammlungen zu vergewissern, dass alle Belege für Zahlungsabwicklungen vorliegen. Besonderes Augenmerk habe Barabhebungen zu gelten. Die Konten selbst sollten stets von den Eigentümergemeinschaften auf ihren Namen eröffnet werden. Führe der Verwalter lediglich offene Treuhandkonten, habe die Gemeinschaft nur sehr beschränkte Möglichkeiten, Einblick zu nehmen.

Wichtig sei auch, so hieß es, dass der Verwalter den Kunden eine Vermögens- und eine Betriebshaftpflicht nachweisen könne – im Idealfall sogar alljährlich aufs Neue mit aktuellem Versicherungsschein. BVI-Mitglieder, so hieß es in der Veranstaltung, haben darüber hinaus eine nur über den Verband mögliche Vertrauensschadensversicherung. Sie deckt demnach bis zu einer gewissen Höhe Schäden ab, die durch bewusste Manipulationen auf der Geschäftsführerebene entstehen könnten – also genau das, was in Ingolstadt nun bereits zweimal passiert sein soll.

Seriöse, professionelle Hausverwaltung hat nach Darstellung des BVI allerdings ihren Preis. Wer als Eigentümer unbedingt den günstigsten Anbieter wähle, müsse sich auch über mögliche Schwachstellen im Klaren sein. Ulrike Kirchhoff vom Vorstand des Vereins Haus & Grund Bayern ermunterte die Besucher zudem, sich Rat bei den jeweiligen Grundbesitzervereinen zu holen.

Der BVI hatte für die Besucher ein Merkblatt mit einem Anforderungsprofil für die Auswahl von Verwaltern vorbereitet. Es kann aus dem Netz heruntergeladen werden: http: 'bvi-verwater.de/hp56090/Tipps-fuer-Eigentuemer.htm.