Ingolstadt
Schmerzhafter Stuhlbruch

Verletzter Gast des Wolnzacher Faschingsauftakts klagt am Ingolstädter Landgericht gegen den Wirt

20.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Ohne vorherige Anzeichen war eine geleimte Leiste mit zwei Stuhlbeinen in einem Wolnzacher Gasthaus weggeklappt. Der gestürzte Gast brach sich dabei sein Sprunggelenk doppelt. - Foto: Rehberger

Ingolstadt/Wolnzach (DK) In einem ungewöhnlichen Zivilverfahren am Ingolstädter Landgericht geht es aktuell um die Auswüchse einer Faschingsfeier in einem Wolnzacher Gasthaus: Am 11.11. war dort beim "Zirkus Tonelli" einfach der Stuhl während des Essens unter einem Gast zusammengebrochen.

Die Folgen waren sehr schmerzhaft: Der 42-Jährige brach sich das Sprunggelenk gleich doppelt. "Zusammenbrechen und Fallen waren eins", berichtete nun ein Augenzeuge, der nicht nur beim Faschingsauftakt 2015 Nachbar des Verletzten war, sondern es auch im wirklichen Leben ist. "Wir haben recht blöd geschaut", gab der Mann gestern am Landgericht weiter zu Protokoll. Der Schreck war den unmittelbar Beteiligten in dem voll besetzten Gasthaus selbst in die Glieder gefahren. Der Zeuge und sein Nachbar kamen etwas später ins Gasthaus und nahmen quasi die letzten freien Stühle. Kurz darauf kam gegen 19 Uhr schon das Essen. "Er hat ruhig gegessen", sagte der Zeuge über seinen Freund. Also keinesfalls "rumgeruckelt". Und stimmungsmäßig war die Tonelli-Veranstaltung auch noch weit vom Siedepunkt entfernt. Das erste Bier stand ebenso gerade erst auf dem Tisch. Da klappte unter dem Besucher offenbar einfach eine an der Sitzfläche angeleimte Leiste mit zwei Stuhlbeinen weg.

1500 Euro Schadensersatz und 10 000 Euro Schmerzensgeld fordert der Kläger nun vom Wirt beziehungsweise dessen Versicherung. Wobei Rechtsanwalt Hermann Hammermaier für den Verletzten klarstellte: "Es geht hier eigentlich gegen die Haftpflichtversicherung, nicht gegen den Wirt selbst." Man verstehe sich nach wie vor gut in der Marktgemeinde und dem Faschingsverein.

Für das Gericht steht die Frage im Mittelpunkt, welche Pflichten ein Wirt hat. Muss er jedes Mal, wenn oder bevor ein Gast Platz nimmt, an den Stuhlbeinen rütteln? Oder doch nur bei besonderen Verdachtsmomenten? Wie der Zeuge gestern sagte, hab es keine Anzeichen gegeben, dass irgendetwas nicht stimmte. Kein Wackeln oder Knirschen, das ihm aufgefallen wäre. Als der Stuhl seines Bekannten zusammengebrochen war, stellt er eine für ihn auffällig nur dünne Leimspur an der Klebefläche fest. Doch vielleicht ist das werksmäßig tatsächlich so.

Augenscheinlich "ein ganz klassischer Wirtshausstuhl", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Piechulla über das "Massenprodukt". Nach Ansicht von Klägervertreter Hammermaier aber "sind es alte Stühle", was für ihn eine besondere Behandlung erfordere. Der Rechtsanwalt forderte einen täglichen Rütteltest. Anwältin Iris-Maria Jandel, die den Wirt vertritt, hielt dagegen, dass man das "bei keiner Wirtschaft in ganz Bayern" finden werde, dass der Wirt oder sein Personal tagtäglich die Stühle überprüfe. Alt könne ein Stuhl ja gerne sein, solange er verkehrssicher ist.

Richterin Piechulla hielt den verpflichtenden Rütteltest (Der Klägervertreter sprach zwischenzeitlich auch von einer "Stuhlprobe") ebenso eher "für praxisfremd". Rechtlich so hohe Anforderungen an einen Gastronomen zu setzen, "da tue ich mich schwer", sagte sie. Fraglich sei auch, wie ein Wirt das denn (ohne Verdachtsfall) wirklich erkennen können solle, wenn es einen Fabrikationsfehler oder eine Schwachstelle an einem seiner Stühle gebe. Ein Fehlverhalten müsste der Kläger "wegen seiner umfangreichen Beweislast" zudem erst einmal in einer Kausalkette nachweisen.

Der kaputte Original-Stuhl war nach dem Bruch im vergangenen Frühjahr übrigens auch noch einem Wasserschaden im Keller der Gastwirtschaft zum Opfer gefallen und danach "verständlicherweise" entsorgt worden, wie Richterin Piechulla aufklärte.

Aus den Andeutungen der Vorsitzenden kann man schon herauslesen, dass die Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld des Klägers wohl ins Leere laufen werden. Ihre Entscheidung wird die Richterin am Dienstag, 11. Juli, verkünden.

Einen Vergleich, wie er in Zivilverfahren absolut üblich ist, wird es in diesem Fall aber definitiv nicht geben. Wie die Beklagtenvertreterin Jandel erklärte, ficht die Versicherung das Verfahren aus. "Man will keinen Präzedenzfall schaffen."