Ingolstadt
Der nackte Einbrecher

Landgericht verhandelt seit gestern über den Angriff auf eine 27-Jährige in deren Dünzlauer Wohnung

19.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Ingolstadt (DK) Der aufsehenerregende Überfall auf eine 27-Jährige in deren Dünzlauer Wohnung wird seit gestern am Landgericht Ingolstadt verhandelt. Der Angeklagte legte zum Prozessauftakt ein Teilgeständnis ab. Den Angriff gab der 32-jährige Spätaussiedler zu, eine sexuelle Absicht wies er von sich.

Die Situation erinnert an einen Horrorfilm: Eine junge Frau liegt entspannt in der eigenen Badewanne in der Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses, wartet dort auf die Rückkehr ihres Freundes, da steht plötzlich ein fremder nackter Mann neben ihr und beginnt sofort sie anzugreifen. Er schlägt sie mit der Faust ins Gesicht, zieht sie aus der Wanne, würgt sie und schlägt auch weiter zu. Als sie sich in Todesangst heftig wehrt, kann sie sich doch aus seinen Fängen befreien und rutscht, selbst nackt, die Treppe auf dem Hintern hinunter in die Erdgeschosswohnung, wo sie heftig blutend einen Notruf absetzen kann. Dabei sieht sie den Angreifer nackt zur Haustür hinausflüchten. Diesen Albtraum durchlebte eine 27-Jährige im Ingolstädter Stadtteil Dünzlau im vergangenen August tatsächlich.

Tapfer zeigt sich die inzwischen schwangere Frau auch, als sie gestern der 5. Strafkammer die Details des schrecklichen Tages berichtet. "Ich habe mich gewehrt, wie noch mal was." Immer wieder stehen ihr Tränen in den Augen. Ihren mutmaßlichen Peiniger setzt das Gericht auf der Anklagebank fünf Plätze weiter nach links, damit sie ihn nicht anschauen muss. Als sich der Angeklagte dann bei ihr (für die Schläge) entschuldigt, blickt sie nur zu Boden.

Trotz eines Großaufgebots von Polizei mit Hubschrauber, Suchhunden und vielen Streifen hatte der Täter damals zunächst entkommen können. Der 32-jährige Spätaussiedler aus Ingolstadt tauchte in der Nachbarschaft unter. Eine Zeugin hatte ihn noch nackt laufen sehen, wie er sich dabei ein Bündel Kleidung vor die Genitalien hielt. Wenige Stunden später ging er der Polizei doch ins Netz, als er nachts bei einem weiteren Einbruch in einer Gaststätte in der Nähe des Nordbahnhofs auf frischer Tat geschnappt wurde.

Rund 1,5 Promille hatte der Mann bei der Festnahme. Auch schon in Dünzlau soll er nach eigenen Angaben massiv benebelt gewesen sein: "Es war ein verplanter Tag", beschreibt er den Nachmittag. Mit Alkohol käme er "auf so blöde Ideen, und ich breche irgendwo ein". Nach fast einer ganzen Flasche Schnaps soll er das Haus ins Visier genommen haben. Übers gekippte Küchenfenster stieg er ein, spazierte "locker und entspannt" durch alle Stockwerke. Ohne scheinbar zu wissen, wo er ist. Im Obergeschoss nahm er 30 Euro aus einem Geldbeutel, ließ Vögel aus einem Käfig frei (er sagt "Papageien", es waren Wellensittiche). Dann ließ er selbst die Hosen runter und setzte mitten im Wohnzimmer "ein Häufchen" ab, wie er sagt. "Ich war besoffen, ich wusste nicht, was ich da mache." Angeblich wollte er danach komplett entkleidet ins Bad zum Duschen gehen - und stieß angeblich völlig überraschend auf die Bewohnerin. Er sei selbst in Panik geraten und habe sofort zugeschlagen. Die "Randale", wie er sie nennt, gibt der fremde Nackte zu. Eine sexuelle Absicht aber weist er von sich. Einen Vergewaltigungsversuch, wie ihn die Staatsanwaltschaft anklagt, ebenso. Dass er einer Frau gegenübersteht, will er erst Tage später erfahren haben. "Ich habe sie nicht begrapscht."

Tatsächlich würde ein Sexualdelikt "nicht in das Raster" des massiv vorbestraften 32-Jährigen passen, wie Richter Thomas Denz auffiel. Der Angeklagte war erst eine gute Woche vor der Tat nach dreieinhalb Jahren aus dem Gefängnis freigekommen. Bisher saß er wegen Einbrüchen, Raub, Körperverletzungen oder Drogengeschichten. Auch am Tattag will er sich Heroin gespritzt haben. Doch die Blutanalyse nach der Festnahme in der Gaststätte ergab keinerlei Spuren dafür. Nur für Alkohol.

Die Kernfrage des Verfahrens ist aber eine andere. Plötzlich steht da ein Nackter vor einer Frau. "Das ist ja völlig verständlich, dass die denkt, dass er ihr nur an die Wäsche wollen kann", sagt Richter Denz. "Aber lässt sich das auch objektiv mit Handlungen untermauern", so der Vorsitzende weiter. Kann es nicht doch sein, dass der unglaubliche Einbruch aus dem Ruder gelaufen ist, wie es der Angeklagte sagt? Über ganz konkrete Versuche des Einbrechers, sie zum Beispiel im Intimbereich zu berühren, habe das Opfer nichts ausgesagt, berichten Kriminalbeamtinnen tatsächlich. Oder aber war die Gegenwehr der 27-Jährigen nur so heftig, dass der Angreifer gar nicht so weit kam? Das stellt eine Polizistin ebenfalls als Möglichkeit in den Raum.

Der Prozess wird bereits morgen fortgesetzt. Das Urteil soll am Mittwoch in einer Woche fallen.