Ingolstadt
"Pietätlos, unanständig und inakzeptabel"

Strafverteidiger Fastenmeiers weist angebliche Vermögensverschiebungen des früheren Klinikumschefs zurück

11.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr

Das Ingolstädter Klinikum: Hier war Heribert Fastenmeier 14 Jahre als Geschäftsführer tätig, bevor er 2017 wegen strafrechtlicher Vorwürfe suspendiert wurde. - Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Mit harten Worten reagiert André Szesny, der Strafverteidiger des früheren Geschäftsführers des Ingolstädter Klinikums, Heribert Fastenmeier, auf Aussagen der Anwälte des Klinikums zum Einfrieren von Teilen des Privatvermögens Fastenmeiers kurz vor Weihnachten. Er übt zudem Kritik am Aufsichtsrat.

Wie berichtet, war Fastenmeier der sogenannte dingliche Arrest am 20. Dezember, vier Tage vor Heiligabend, in der JVA Gablingen persönlich zugestellt worden, wo Fastenmeier seit 22. April in Untersuchungshaft war. Am 27. Dezember hatte sich der ehemalige Klinikumschef dort in seiner Zelle erhängt.

Vor allem die Bemerkung der Anwälte von Aufsichtrat und Klinikum, Fastenmeier hätte gegen den Arrest Rechtsmittel einlegen können, stieß dem Anwalt auf. Diese sei „mit Blick auf die Inhaftierung Fastenmeiers und vor dem Hintergrund seines Ablebens pietätlos, unanständig und inakzeptabel“, teilte Szesny schriftlich mit. Die Zustellung des Arrests, ein über 200 Seiten umfassender Schriftsatz, sei „offenbar bewusst nur an Herrn Fastenmeier in die Justizvollzugsanstalt“ gegangen, „in Kenntnis dessen beschränkter Handlungsfähigkeit“. Seine ihn in dem Zivilverfahren vertretenden Anwälte – sie gehören zur gleichen Kanzlei wie Strafverteidiger Szesny, sitzen aber am Standort München – habe das Klinikum nicht informiert. „Ihnen lag eine Kopie des Arrestbefehls erst am Nachmittag des 27. Dezember 2017 vor – dem Tag, an dem Herr Fastenmeier sich das Leben nahm.“

Die Anwälte von Klinikum und Aufsichtsrat hatten die Kontensperrung Anfang Januar bei einem Pressegespräch im Ingolstädter Klinikum mit entsprechenden Fristen und einer zum 1. Januar 2018 fälligen Auszahlung einer privaten Altersvorsorge Fastenmeiers begründet. Mit der Einfrierung von Teilen des Privatvermögens des früheren Geschäftsführers hatte sich das Klinikum den Zugriff für eine zivile Schadenersatzforderung sichern wollen. Nach Auskunft der Anwälte Markus Steinmetz und Fritz Kroll soll Fastenmeier schon einmal eine Vermögensübertragung vorgenommen haben. Weitere Vermögensverschiebungen seien daher „objektiv zu befürchten“.

Dass Anfang 2018 Versorgungsbezüge zur Auszahlung anstanden, bestätigt auch der Düsseldorfer Strafverteidiger Fastenmeiers. Sein Mandant habe lange vor seinem Tod veranlasst, dass diese „zur Tilgung fälliger Darlehensforderungen verwendet werden“. Die Forderungen seien ihm mit Wegfall seines Geschäftsführergehalts gestundet worden. „Von einer Vermögensverschiebung kann gar keine Rede sein.“ Bei der von den Anwälten des Klinikums erwähnten, bereits erfolgten Übertragung von Vermögen handele es sich um die lange vor Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn besprochene Überschreibung von zwei Wohnungen an seine Söhne. Diese habe rein erbschaftssteuerliche Gründe gehabt. „Es hätte auch gar keinen Sinn gemacht, Vermögenswerte dadurch zu verschieben, dass Herr Fastenmeier diese auf seine Söhne überträgt. Denn beide sind Betroffene sowohl der internen Untersuchung des Klinikums als auch der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, womit die Wohnungen dem Zugriff des Klinikums und der Staatsanwaltschaft gerade nicht entzogen gewesen wären.“

Auch zu den von den Anwälten gegenüber der Presse genannten Fristen äußert sich Szesny. Der Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrests unterliege keiner Frist. Den Zeitpunkt von Antragstellung, Zustellung und Vollstreckung habe der Aufsichtsrat des Klinikums allein in der Hand gehabt. „Wer am 29. November einen Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrests beauftragt, weiß, dass nach dessen Erlass eine Zustellung in der Weihnachtszeit erfolgen wird.“

In der Presse nachzulesende öffentliche Reaktionen einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates des Klinikums nach dem Tod Fastenmeiers lassen laut Szesny darauf schließen, „dass diese weder über Form, Inhalt und Konsequenzen des dinglichen Arrests, noch über die gegen Herrn Fastenmeier im Einzelnen erhobenen Vorwürfe oder dessen Stellungnahmen hierzu in ausreichendem Maße informiert waren“. Vor diesem Hintergrund müsse man die Frage stellen, inwieweit der Aufsichtsrat in der Lage gewesen sei, seinen Pflichten im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fastenmeier nachzukommen. Die zivilrechtlichen Anwälte Fastenmeiers haben die Anwälte des Klinikums gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, auf welcher tatsächlichen Grundlage der Aufsichtsratsbeschluss zustande gekommen sei, so Szesny auf Nachfrage.

Die Geschäftsführung des Klinikums wollte sich zur Stellungnahme Szesnys nicht äußern. CSU-Kreisvorsitzender Hans Süßbauer meldete sich indes zur Forderung der Ingolstädter SPD, in der Causa Fastenmeier einen unabhängigen, externen Ermittler einzusetzen, zu Wort. Und fragt: „Hat die SPD ein Problem, die Justiz als unabhängig anzusehen?“