Ingolstadt
47-Jähriger soll Ex-Freundin gefesselt und geschlagen haben

Im Raum steht eine Unterbringung in der Psychiatrie

13.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr

Ingolstadt (DK) Laut Anklage hat er seine Ex-Frau ans Bett gefesselt und geschlagen und Polizisten attackiert – die Vorwürfe, weswegen einem 47-Jährigen am Landgericht Ingolstadt der Prozess gemacht wird, sind das eine. Das andere ist eine grundsätzliche Frage: Ist der Mann gemeingefährlich und muss dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden? Möglicherweise leidet er unter Schizophrenie.

Es waren durchaus seltsame Ansichten, die der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter Thomas Denz da präsentierte. Der 47-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen – zweimal geschieden, drei Kinder, mit wechselnden Jobs, Gefängniserfahrung und derzeit arbeitslos – schützt sich nach eigenen Angaben mit Aluminiumfolie und Spulen in seinem Zimmer vor Funkstrahlung und Elektromagnetismus. „Die Strahlen erwärmen die Körpertemperatur“, erklärte er. „Damit kann man theoretisch jemanden gar kochen. Oder wollen Sie sich wie ein Schnitzel in der Mikrowelle fühlen?“

Es war eine von mehreren Szenen, die sich gestern am Landgericht Ingolstadt abspielten, und den Eindruck erweckten, dass der Angeklagte in seiner eigenen Welt lebt – was jedoch völlig unproblematisch wäre, wenn er sich im Rahmen des Gesetzes bewegen wurde. Das jedoch tat er nicht immer. Die Beziehung zu seiner zweiten Ehefrau zerbrach, nachdem er die Stieftochter geschlagen hatte. Laut Anklage lockte er seine von ihm getrennt lebende Frau später unter einem Vorwand ins Schlafzimmer, wo er sie aufs Bett schubste, trotz Gegenwehr auszog, an den Haaren packte, sich auf sie setzte und mit Nylonstricken an Händen und Füßen fesselte. Dann soll er seine Ex-Frau ins Gesicht und auf den Körper geschlagen haben. Mit einem Ledergürtel soll er sie außerdem auf den Hintern und die Oberschenkel gepeitscht haben.

Der Angeklagte bestritt die Tat nicht und sagte auch, dass ihm die Schläge leid täten. Seine Ex-Frau sei aber freiwillig mit ihm gegangen, das Paar hätte schon früher „Kuschel-Sadomaso“ betrieben, allerdings nur mit Augenbinde und Handfesseln – einvernehmlich. Er habe von ihr die „Wahrheit“ wissen wollen, sagte er. Was das allerdings genau zu bedeuten habe, das bekam auch Richter Denz nicht so richtig aus dem Angeklagten heraus. Der 47-Jährige berichtete von „komischen Zufällen“, „fehlenden Radschrauben“ und „sabotierten Heizungsanlagen“, dass jemand seinen PC manipuliert und seine Frau ihn angelogen habe.

Ehemalige Mitbewohner des Mannes, der bereits einen Selbstmordversuch und mehrere Aufenthalte in der Psychiatrie hinter sich hat, beschrieben ihn als „leicht paranoid“, das Zusammenleben mit ihm „katastrophal“. Er sei an einem Tag so, am anderen ganz anders gewesen. Sein eigenes Zimmer habe er mit einer Videokamera überwacht.

Eine weitere Anklage bezieht sich auf einen Polizeieinsatz im Anwesen des Angeklagten. Die Beamten hatten den Auftrag, den 47-Jährigen in eine psychiatrische Anstalt zu bringen – wogegen er heftig protestierte und mit einem Schraubenzieher auf die Männer losging. Im Zeugenstand berichtete einer der Polizisten, dass er Todesangst gehabt habe. Der 47-Jährige wiederum sagte aus, er habe das Werkzeug in einer Abwehrhaltung ergriffen, die Beamten hätten sich weder ausgewiesen noch den Bescheid dabei gehabt.

Gestern wurde noch kein Urteil gesprochen, es müssen noch weitere Zeugen und Gutachter gehört werden. Denn die Entscheidung, die am Ende des Verfahrens getroffen werden muss, ist definitiv keine leichte. Ist der 47-Jährige dauerhaft eine Gefahr für die Allgemeinheit? „Wir müssen eine Zukunftsprognose“ stellen – so drückte es Richter Denz aus. Und die heißt womöglich: dauerhafte Unterbringung