Ingolstadt
Nur ein bisschen öffentlich

Regierung von Oberbayern: Rohbauarbeiten am Kongresszentrum mussten nicht ausgeschrieben werden

12.09.2019 | Stand 02.12.2020, 13:04 Uhr
Prominenter Bauplatz: Die Ausschreibungsmodalitäten für den Rohbau des Kongresshotels haben die Regierung von Oberbayern beschäftigt. −Foto: Schalles

Ingolstadt (DK) Die Auftragsvergabe für den Rohbau und die Fassade des Kongresshotels ohne öffentliche Ausschreibung an das heimische Unternehmen Bacher ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Diese Auffassung vertritt die Regierung von Oberbayern, nachdem sie von BGI-Stadtrat Christian Lange um eine Stellungnahme gebeten worden war. Lange hatte als Mitglied des IFG-Verwaltungsrates bezweifelt, dass die freihändige Vergabe vom Januar 2019 mit den juristischen Vorgaben übereinstimmte.

Wie damals berichtet, war es nicht zur Beauftragung eines Generalübernehmers gekommen, wie ursprünglich geplant, sondern zur Vergabe in Einzelgewerken - allerdings ohne vorherige Ausschreibung. "Für mich ist nun die Frage", wandte sich Lange im März an Regierungspräsidentin Maria Els, "ob die HKI GbR als öffentliche Auftraggeberin bei den Auftragsvergaben für die Errichtung des Kongresszentrums hätte handeln müssen und alle Bauleistungen für das Kongresszentrum ebenfalls öffentlich europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen" - so wie zuvor die Arbeiten der Tiefgarage.

Die vom BGI-Fraktionschef genannte Hotel-Kongress Ingolstadt GbR (HKI) gehört zu 45 Prozent der städtischen Tochter IFG und zu 55 Prozent der privaten KHI Immobilien GmbH, hinter der die in Neuburg ansässige VIB Vermögen AG steht. IFG und VIB wiederum haben gemeinsam eine Bauherrengemeinschaft gegründet, die ausschließlich zur Errichtung des Hotel- und Kongresszentrums dient.

Das Antwortschreiben der Regierung, unterzeichnet von Leitendem Regierungsdirektor Josef Weiß, bezieht sich auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), und zwar den einschlägigen Paragrafen 99. Demnach sind "öffentliche Auftraggeber juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen". Zwar übe die HKI "im Allgemeininteresse liegende Aufgaben aus", argumentiert der Regierungsvertreter, sie werde aber von der städtischen IFG "weder überwiegend finanziert noch mehrheitlich beherrscht". Weiß schreibt weiter: "Die Gesellschafter der HKI GbR mbH sind die IFG mit 45 Prozent Festkapitalanteil und die KHI Immobilien GmbH mit 55 Prozent Festkapitalanteil, das heißt, die überwiegende Finanzierung erfolgt durch die KHI Immobilien GmbH. "

Ferner würden von der HKI "Fördergelder und Zuschüsse bei den jeweiligen Maßnahmen nicht in Anspruch genommen". Auch insofern erfülle sie nicht die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers, der hätte ausschreiben müssen.

Etwas anders verhält es sich bei der Planung und den Bauarbeiten für die Tiefgarage des Hotel- und Kongresszentrums. Da hier die Stadttochter IFG alleiniger Bauherr gewesen sei, habe sie die Aufträge "nach Maßgabe des Vergaberechts" erteilt. Für das beschlossene dritte Untergeschoss (Lager- und Technikgeschoss) sei die "Erweiterung dieser Aufträge" laut GWB-Paragraf 132 ohne neues Vergabeverfahren zulässig, erklärt der Regierungsvertreter.

Das an Fragesteller Lange gerichtete Fazit der Stellungnahme lautet: "Ihre Auffassung, dass die HKI GbR mbH die Leistungen für das Hotel-Kongresszentrum unter Beachtung des EU-Vergaberechts vergeben muss, teilen wir nicht. "