Manching
Gesundes Wohnen nicht gewährleistet

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans in Oberstimm vom Gemeinderat zurückgestellt

30.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:07 Uhr
Hier wird vorerst nicht gebaut: zu nah an der B16, zu laut, zu wenig gesundes Leben. −Foto: Schmidtner

Manching (smd) Eine kontroverse Diskussion entspann sich in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats. Es ging um den Antrag einer Eigentümergemeinschaft in Oberstimm über die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Besagter Antrag betrifft ein Areal nördlich der Manchinger Straße an der naheliegenden B16, östlich des Schwedenrings. Knackpunkt ist die enorme Lärmbelastung durch die Bundesstraße, auf der täglich rund 20000 Fahrzeuge unterwegs sind. Auf der nach Ansicht von Bürgermeister Herbert Nerb (FW) etwas schmalen beantragten Fläche sollen laut Planung zehn Wohneinheiten mit einer Straße und einem Wendehammer entstehen. Marktbaumeister Johann Forstner gab zu Bedenken, dass durch die Lärmbelastung an dieser Stelle ein gesundes Wohnen weder in den Häusern noch auf den Freiflächen gewährleistet sei. Um den auch in Manching dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, wurde vom Gremium eine erweiterte Variante die Überplanung der noch angrenzenden Flächen ins Spiel gebracht. Der Wunsch einiger Räte ist, nicht abzuwarten, bis die Bundesstraße ausgebaut und mit einer Lärmschutzwand versehen wird. Nachdem kein Konsens zustande kam, wurde der Punkt auf Antrag von der Tagesordnung genommen, mit der Maßgabe, ein erweitertes Gebiet, das der Ortsabrundung zuträglich ist, zu überplanen.

Nach 2015 mussten sich die Gemeindeväter in Manching erneut mit einer Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Manching, Oberstimm und Westenhausen befassen. Geschehen auf der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates.

Aufgrund der Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde vom Markt Manching eine neue Kalkulation der Friedhofsgebühren in Auftrag gegeben. Derzeit beläuft sich der Deckungsgrad für das Bestattungswesen nur auf 47 Prozent und muss, laut der Firma KUBUS, die anhand von Tabellen die Kosten und Nutzen Situation verdeutlichte, um kostendeckende Gebühren zu erreichen, erhöht werden. Allein die Verwaltung, Unterhaltung, Pflege der Bäume und Sträucher, Abfallbeseitigung und Bereitstellung der Flächen für Parkplätze, Wasserversorgung, Aussegnungshallen und Bänke, schlagen jährlich mit 360000 Euro zu Buche. Gegen eine Stimme wurde die Gebührensatzung auf 60 Prozent angehoben.

Einstimmig wurde die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsordnung für Baumgräber, Urnenbeisetzung, Urnenplattengräber und Urnenwand, die ab den 1. Januar 2019 in Kraft tritt, in die Satzung aufgenommen.