Ingolstadt
Gericht nimmt die Abkürzung

Kettensägen-Fall: Ein Verfahren eingestellt

16.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:14 Uhr

Ingolstadt (DK) Im Kettensägen-Prozess vor dem Landgericht (DK berichtete am Dienstag und am Donnerstag) ist die Jugendkammer um eine Straffung des Terminplans bemüht. Am Freitag wurde das Verfahren gegen einen der bislang drei angeklagten jungen Aussiedler eingestellt.

Der den Ermittlungen und der Beweiswürdigung nach als Mitläufer einzustufende 20-Jährige, der Anfang des Jahres auch kurzzeitig in Untersuchungshaft gesessen hatte, kann sich endgültig als freier Mann fühlen, wenn er in Raten bis zum kommenden Februar eine Wiedergutmachung von 900 Euro an einen Autobesitzer leistet, dessen Wagen er am 2. Januar geknackt hatte. Aus diesem Auto hatte der älteste Angeklagte (heute 21) an jenem verhängnisvollen Abend die bewusste Kettensäge entwendet.

Der jüngere Kumpel gilt, sofern er die Geldauflage erfüllt, wegen seiner bislang recht unauffälligen Vorgeschichte nicht einmal als vorbestraft und kann einen echten Neustart hinlegen, während die beiden verbliebenen Angeklagten durchaus als schwerere Kaliber gelten dürfen. Zwar ist längst nicht klar, ob die Kammer der bisherigen Tatwürdigung der Staasanwaltschaft - versuchter Totschlag an dem jetzt 32-jäherigen Pizzaboten - folgen wird, doch haben beide junge Männer bereits einiges auf dem Kerbholz. Nicht erst durch ihre Teilgeständnisse ist klar geworden, dass sie beim Angriff auf ihr Opfer bzw. dessen Auto mit Beil und laufender Motorsäge doch recht heftig zur Sache gegangen sind.

Am Freitag wurden jene Polizisten als Zeugen gehört, die an der Festnahme des Trios nur etwa eine Stunde nach der Tat an der Keplerstraße beteiligt waren. Da hatte ein Zeuge, der von der Attacke auf den Pizzaboten gar nichts wusste, den Notruf gewählt, weil er das Trio mit der Kettensäge an der unteren Ettinger Straße herumturnen gesehen und sich Sorgen über mögliche Sachbeschädigungen an geparkten Autos gemacht hatte. Bei der Polizei wurde die zuvor gemeldete Attacke von der Keplerstraße schnell mit dem Zeugenanruf in Verbindung gebracht - und schon gab es einen größeren Einsatz mit mehreren Streifenwagen unter Einbeziehung einiger zufällig verfügbarer Bereitschaftspolizisten.

Die Beamten schilderten vor Gericht, dass die Festnahme der jungen Russlanddeutschen im Bereich der Unterführung an der Ettinger Straße nicht ganz ohne Widerstand vonstatten ging. Die beiden jetzt verbliebenen Angeklagten sollen sich heftig gewehrt und lautstark protestiert haben. Der junge Mann, der an der Keplerstraße mit dem Beil hantiert hatte und gegen den bereits seinerzeit wegen eines anderen Delikts ein Haftvollstreckungsbefehl vorlag, hatte zuvor sogar einen - erfolglosen - kurzen Fluchtversuch unternommen.

Auf keinen der beteiligten Polizisten machten die beiden Haupttäter damals den Eindruck, volltrunken und irgendwie orientierungslos zu sein. Auch ein Arzt, der die beiden Beschuldigten noch in der Nacht untersuchte, bemerkte keine Ausfallerscheinungen. Die unmittelbar nach der Festnahme genommenen Blutproben waren in der Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt beim Kettensägen-Täter für maximal 2,2, beim Axtschwinger für maximal 2 Promille gut. Haaranalysen belegten früheren regelmäßigen Konsum von Kokain und Marihuana.

Das Verfahren wird am kommenden Montag fortgesetzt.