Pförring
Gebäude mit geschichtlicher Bedeutung

Zweiter Turm der Pförringer Marktbefestigung wird in die Denkmalliste aufgenommen

18.01.2021 | Stand 21.01.2021, 3:33 Uhr
Neu in der Denkmalliste: Dieses unscheinbare Gebäude Am Marktgraben 5 in Pförring war einst Teil der Marktbefestigung und ist im Kern wohl um 1500 entstanden. −Foto: Lamprecht

Pförring - Der Markt Pförring ist, das ist nicht erst seit Erscheinen des jüngsten Buches zur Heimatgeschichte bekannt, reich an Geschichte und Geschichten.

Entsprechend mangelt es im Ort auch nicht an Baudenkmälern. Nun kam, wie Bürgermeister Dieter Müller in der jüngsten Sitzung des Marktrates verkünden durfte, sogar noch ein weiteres hinzu: Das Gebäude Am Marktgraben 5, ein ehemaliger Turm der Marktbefestigung, wurde in die Denkmalliste nachgetragen.

Das Anwesen Am Marktgraben 5 geht auf einen Teil der historischen Befestigung des Marktes Pförring zurück, heißt es in der Begründung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLFD). Zur Prüfung der Denkmaleigenschaft wurde das Gebäude zweimal von Kreisbaumeister Christian Süppel und Almut Schäffner-Knobloch (BLFD) zusammen mit dem Eigentümer Karl-Heinz Kraft besichtigt. Das Ergebnis: Der Kernbau in Bruchstein, ein ehemaliges Turmgebäude, sei ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte des Ortes. Die Erweiterung des Gebäudes nach Aufhebung der Befestigung und die veränderte Funktion als Wohnbau im 19. Jahrhundert verdeutlichten den Wandel von Gesellschaft und Baukultur im Zuge der historischen Entwicklung der Marktgemeinde. "Das Gebäude besitzt daher geschichtliche Bedeutung", so die Fachleute.

Der ehemalige Turm stelle einen markanten Bau innerhalb der einstigen Befestigung dar und sei als solcher im Baugefüge des Ortes bis heute erkennbar. Ein unmittelbarer städtebaulicher Bezug bestehe zu dem erhaltenen Turm im Nordwesten der Marktanlage (Kleinhäuslermuseum), der in seiner ursprünglichen Form noch weitgehend erhalten ist. Die Kurzbeschreibung lautet: "Ehem. Turm der Marktbefestigung, im Kern wohl um 1500, im 19. Jh. erweitert und ausgebaut zum Wohngebäude, zweigeschossiger, aufragender Satteldachbau, Bruchstein und Ziegelmauerwerk, später verändert. " Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt einstimmig zur Kenntnis und stellte fest, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen hinsichtlich des Nachtrages des Baudenkmals in die Denkmalliste erforderlich sind.

Seit Eintreten der Corona-Pandemie in Deutschland hält der Marktgemeinderat Pförring seine Sitzungen im Pförringer Pfarrsaal ab. Das Katholische Pfarramt erhält, so der einstimmige Beschluss, eine einmalige Nutzungsentschädigung in Form einer Heizkostenpauschale in Höhe von 500 Euro. Für die fünf Sitzungen der vorhergehenden Wahlperiode wurde eine Nutzungsentschädigung inklusive Getränke in Höhe von 100 Euro pro Sitzung gewährt. Seit Mai wurden nur noch die Getränkekosten übernommen.

DK