Hepberg
Eine Sondersitzung wird nötig

Noch keine Einigung im Hepberger Gemeinderat über Festsetzungen für neues Baugebiet "Nord IV"

11.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:46 Uhr
Das im Zuge der Baumaßnahmen an der Weberkreuzung vom Kapellenweg in Richtung Ortsmitte verlegte Buswartehäuschen ist nun mit neuen Glasscheiben eingehaust worden. −Foto: Berger

Hepberg (DK) Nach einer längeren und sehr intensiven Diskussion in der jüngsten Gemeinderatssitzung über die Festsetzungen für das neue Hepberger Baugebiet "Nord IV" wurde der Tagesordnungspunkt letztendlich vertagt.

Es wird nun eigens eine Sondersitzung einberufen, bei dem das Planungsbüro die Gemeinderäte über die verschiedenen vorgeschlagenen Varianten im Detail informieren und die entsprechenden Fragen beantworten soll.

Das neue Baugebiet im Norden von Hepberg umfasst eine Fläche von 25523 Quadratmetern und wird ein allgemeines Wohngebiet werden. Das Planungsbüro U. T. E. aus Regensburg hat zwei Entwurfsvorschläge erarbeitet. In der Variante eins sollen ausschließlich Einfamilien- und Doppelwohnhäuser zugelassen werden. Bei der anderen Variante sollen auf drei Bauparzellen zusätzlich noch Reihenfamilienhäuser erlaubt sein. Lange diskutierten die Gemeinderäte über die Mindestgrundstücksgrößen. So ist vorgesehen, je Wohneinheit mindestens 175 Quadratmeter Grundstücksfläche vorzuschreiben. Ein Streitpunkt war die Grundstücksgröße für die Doppelhäuser. Hier gingen die Meinungen zwischen 300 und 350 Quadratmeter je Doppelhaus auseinander. Auch wurde die Verwaltung mit der Prüfung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Gemeinde selbst beauftragt. Geprüft werden sollen auf drei Bauparzellen der Mietwohnungsbau durch die Gemeinde als auch der Bau in Form von Genossenschaftswohnungen.

Der Fassadenanstrich des Feuerwehrhauses wurde zu einem Pauschalpreis von 20000 Euro an den günstigsten Anbieter vergeben. Der Anstrich soll bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres durchgeführt werden. Für das neue Kinderhaus, die geplante Pumptrack-Anlage und den Holzlagerplatz im Kleewinkel ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dafür wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.

Der gemeindliche Bauhof benötigt für den einfacheren und rascheren Transport des Minibaggers und des kleinen Rasenmähertraktors einen Anhänger in Tiefladerausführung, wurde informiert. Nach ein paar Nachfragen aus den Reihen der Gemeinderäte stimmte dieser einstimmig für einen Tandemanhänger mit einem Ladegewicht von 2,4 Tonnen zu einem Preis von 3100 Euro.

Das bisherige Gerät für die regelmäßige Bewegung der Wasserschieber ist nach 18 Jahren in die Jahre gekommen, wie es hieß. Die regelmäßige Bewegung der Wasserschieber ist sehr wichtig, betonte Bürgermeister Albin Steiner (CSU). Der Gemeindebauhof beantragte für den Wasserwart ein neues Gerät mit elektronischer Unterstützung zu einem Preis von rund 5000 Euro. Der Rat stimmte der Beschaffung der neuen Wasserschiebe-Drehmaschine einstimmig zu.

Die Nachrüstung der Lüftungsanlage in der Großtagespflegeeinrichtung Märchengarten wurde nach mehrmaliger Behandlung im Gemeinderat nun in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf 33872 Euro. In der Fortstraße wird nach einer Baumaßnahme die Gehwegoberfläche auf einer Größe von rund 250 Quadratmetern wiederhergestellt. Die Fläche wird gepflastert werden; die Gemeinde hat dabei lediglich die Materialkosten zu tragen.

Für die Errichtung der Bewässerungsanlage der gemeindeeigenen Sportanlage ist vom Bayerischen Landessportverband nach einer schriftlichen Mitteilung keine Förderung zu erwarten. Da der Gemeinderat einhellig der Meinung war, dass in der Zukunft kein wertvolles Trinkwasser für die Sportplatzbewässerung mehr verbraucht werden soll, übernimmt die Gemeinde nun 100 Prozent der dafür anfallenden Baukosten. Sehr schnell abgehandelt war die Übertragung gemeindlicher Aufgaben an externe Firmen. Hier sieht der Gemeinderat aktuell keinen Handlungsbedarf.

Die zweite Änderung des Bebauungsplans "Reitwiese" wurde mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.

Gegen die Änderungen der Bebauungspläne "Ortsbereich" und "Gewerbegebiet - Am Stadtweg" in Stammham hatte der Hepberger Rat nichts einzuwenden. Die Änderungen der Bebauungspläne "Eixelberg" und "Ziegelgrund" in Kösching gingen ebenfalls ohne Einwände durch den Rat.