Ingolstadt
Ein Fall für das Amtsgericht

44-Jähriger drückt in Spielothek einfach den Brandmelder - mit teuren Folgen

12.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:41 Uhr
Die Alarmierung durch Brandmeldeanlagen ist für die Ingolstädter Berufsfeuerwehr ein Tagesgeschäft. Allein im vergangenen Jahr wurde sie dabei zu 1081 Fehlalarmen gerufen. −Foto: Hammer

Ingolstadt (reh) Erst hatte er kein Glück, und dann kam auch noch Pech dazu: Dieser spaßige Ausspruch eines ehemaligen Fußballprofis lässt sich im übertragenen Sinn auf einen 44-jährigen Ingolstädter anwenden, den sein "Pech" jetzt sogar bis vor das Ingolstädter Amtsgericht geführt hat. Mit einer schlechten Phase hatte das genau genommen aber überhaupt nichts zu tun, eher mit fehlendem Durchblick an einem Freitagabend. Den verbrachte der Mann heuer Anfang März in einer Spielothek im Westen der Stadt, als ihn dort spätestens kurz vor Mitternacht eben das Glück im Spiel verließ - und auch im Leben: Denn seinen Frust wollte der offenbar deutlich angetrunkene Spielhöllengast nicht in sich hineinfressen oder anderweitig abbauen. Stattdessen aktivierte er mutmaßlich kurzerhand einen Notfallmelder, der in dem Etablissement eingebaut war.

Ob gewollt oder nicht: Das setzte natürlich die zu erwartende Ereigniskette in Gang. Die Maschinerie lief an. Die Berufsfeuerwehr eilte mit ihrem Löschzug (mehrere Fahrzeuge) zum Westpark. Nur um dort dann schnell zu erkennen, dass es keine reale Gefahrenlage gab, sondern offensichtlich einen "böswilligen Alarm", wie es im Feuerwehrdeutsch heißt. Oder einen Missbrauch von Notrufen, wie der Paragraf im Strafgesetzbuch die mutmaßliche Aktion des 44-Jährigen nennt. Als solche hatte es die ebenso alarmierte Polizei an jenem Abend aufgenommen. Auch wenn der Verursacher zunächst vehement leugnete, hier absichtlich gehandelt zu haben. Vielmehr soll sich der glücklose Zocker auf ein Versehen herausgeredet haben: Er habe lediglich über den Notfallmelder gestrichen, mehr nicht.

Eine Geschichte, bei welcher der schlecht beratene Ingolstädter vehement blieb, obwohl eine Angestellte der Spielothek den Einsatzkräften genau schilderte, dass es so eben nicht gewesen war. Daraufhin flatterte dem 44-Jährigen irgendwann ein Strafbefehl des Ingolstädter Amtsgerichts ins Haus: Er sollte 15 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 600 Euro, als Strafe für den Missbrauch des Notrufes bezahlen. Einmal mehr zeigte sich der Ingolstädter schlecht beraten, als er Einspruch einlegte und die Sache damit zur Verhandlung ans Amtsgericht schickte.

Dort sagte ihm Richter Peter Hufnagl am Mittwoch klipp und klar: "Im Fall einer Verurteilung wird es deutlich teurer." Das sei nach Aktenlage überdeutlich. "Da kommt mindestens ein Monatsgehalt heraus", so Hufnagl. Die Strafe würde also 30 Tagessätze erreichen der übersteigen. Hufnagl selbst war es gewesen, der den auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängten Strafbefehl abgesegnet hatte. "Ich habe jetzt echt gestutzt, dass ich das damals unterschrieben habe", sagte der Richter über die vergleichsweise niedrige Tagessatzhöhe und sehr milde Strafe. "Aber ich habe es damals unterschrieben."

Hufnagls mahnende Worte zeigten gestern Wirkung. Der Angeklagte nahm seinen Einspruch zurück und gestand damit alles ein. Den habe er eigentlich gar nicht selbst einlegen wollen, sagte der Mann, der sich selbst verteidigte. Ein Freund habe ihm dazu geraten.

So bleibt es nun bei den 600 Euro Strafe. Allerdings kommen noch weitere Kosten auf den Spielothekenbesucher zu - wie die Gerichtskosten oder die Forderung der Berufsfeuerwehr. Diese stellt bei Alarmierungen ohne echten Einsatz pauschal 540 Euro in Rechnung, wie Feuerwehrsprecher Thomas Schimmer auf Anfrage sagte. Und dabei sei es egal, ob es sich um einen blinden beziehungsweise technischen Alarm oder einen böswilligen beziehungsweise missbräuchlichen Alarm der Brandmeldeanlage handelte. Die Forderung geht laut Schimmer an den Betreiber der Anlage, der sich das Geld dann je nach Lage vom Verursacher wiederholen dürfte. Wie es in dem Fall des Angeklagten wohl auch passieren wird.

Technische Alarme durch Brandmeldeanlagen (zum Beispiel aufgrund von Wartungsfehlern) sind dabei absolutes Tagesgeschäft der Berufsfeuerwehr, die nach Schimmers Angaben im vergangenen Jahr davon 1081 Fälle abzuarbeiten hatte - also im Schnitt drei am Tag. Mutwillig wurden dagegen nur 35 falsche Alarme ausgelöst.