Ingolstadt
Der erste einer langen Reihe

Georg Reder: Mit dem bayerischen Gemeindeedikt von 1818 bekam auch Ingolstadt einen rechtskundigen Bürgermeister

22.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:18 Uhr
Vorläufer von OB Christian Lösel: die rechtskundigen Bürgermeister Theodor Steinle (l.) und Joseph Hotter. −Foto: Pehl

Ingolstadt (DK) Nur wenig ist über Georg Reder bekannt.

Nicht einmal ein Bild von ihm ist erhalten. Dabei war Reder vor 200 Jahren der erste rechtskundige Bürgermeister der Stadt Ingolstadt (ab 1918: Oberbürgermeister).

Reder wurde im Februar 1770 in Vohburg geboren. 1801 war er dort Marktschreiber, 1809 Rechnungs-Kommissär III. Klasse. Eine weitere Überlieferung stammt aus dem Jahr zuvor, als Reder im Königlich-Bayerischen Regierungsblatt erwähnt wird, dass das Bürger-Militär des Marktes Vohburg aus einer Füsilier-Kompagnie mit Hauptmann Reder an der Spitze besteht. 1818 bis 1821/22 war Reder dann der allererste einer Reihe rechtskundiger Bürgermeister und Oberbürgermeister.

Mit einem Christian Lösel lässt sich Reder freilich nicht vergleichen. Ingolstadt war seinerzeit noch keine Großstadt, sondern nur noch eine Gemeinde III. Ordnung. Vorher Haupt- und Residenzstadt der Wittelsbacher, war die spätere Schanz durch die Schleifung der Festung, den Weggang der Universität nach Landshut und nicht zuletzt durch die Abtrennung der Audörder auf eine Gemeinde mit 4400 Einwohnern geschrumpft. Die sieben Audörfer Rothenturm, Kothau, Unsernherrn, Hundszell und Haunwöhr auf der rechten Donauseite sowie Mailing und Feldkirchen auf der linken gehörten jahrhundertelang zur Stadt. 1818 wurden die südlich der Donau gelegenen Audörfer zur selbstständigen Gemeinde Unsernherrn zusammengefasst, der später auch die neuen Ortschaften Ringsee und Niederfeld angeschlossen wurden. "Das bedeutete auch Einkommensverluste für die Stadt", weiß Beatrix Schönewald, die Leiterin des Stadtmuseums.

Im Zuge der Reformen von Montgelas (Verfassung) wurde Anfang des 19. Jahrhunderts auch die Stellung der Kommunen in Bayern vereinheitlicht und neu definiert. Nach der strengen Reglementierung 1808 wies erst das Gemeindeedikt vom Mai 1818 dem Gemeindevorsteher die führende Rolle im Gemeindeausschuss zu, so das Historische Lexikon Bayern. Er hatte das Gemeinde- und Lagerbuch zu führen und war das Hauptorgan des Gemeindeausschusses, dem die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten oblag. Gemeindevorsteher und Gemeindeausschuss wurden in der Gemeindeversammlung gewählt (Zensuswahlrecht). In Städten und größeren Märkten wirkten der Magistrat, bestehend aus Bürgermeister(n) und Magistratsräten, und ein von den Gemeindebevollmächtigten gewählter Gemeindeausschuss als Organe der Gemeindeverwaltung. Die Magistratsmitglieder und damit auch der Bürgermeister wurden vom Kollegium der Gemeindebevollmächtigten gewählt. Der Bürgermeister führte den Vorsitz im Magistrat.

Eine kreisfreie Stadt war Ingolstadt freilich damals nicht. Im Zuge der Kreiseinteilung des Königreichs kam sie 1808 zunächst zum Altmühlkreis, dann zum Oberdonaukreis, 1817 zum Regenkreis (Oberpfalz und Regensburg). Erst 1838 orientierten sich die Kreise wieder an historischen Überlieferungen und Volksstämmen. Kreisfreie Stadt wurde Ingolstadt bekanntlich erst 1972.

Eine große Rolle spielten in der Verwaltung in Ingolstadt auch die Rechtsräte. Vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts gelang einigen später der Aufstieg zum rechtskundigen Bürgermeister. Die Rechtsräte waren nicht nur Juristen, sondern standen auch mit an der Spitze der Verwaltung und agierten bisweilen durchaus selbstbewusst. Letzer Vertreter dieser Linie war wohl Fritz Kroll, seines Zeichens Leitender Stadtdirektor.

Bernhard Pehl