Ingolstadt
Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für Mord an Kind

Landgericht Ingolstadt verurteilt eine zur Tatzeit 17-Jährige

18.02.2019 | Stand 23.09.2023, 5:59 Uhr
Der Indizienprozess fand wegen des Alters der Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. −Foto: Heimerl

Ingolstadt (DK) Von Mord geht das Ingolstädter Landgericht im Fall des halbjährigen Babys aus, dessen Tod die Jugendkammer an sieben Prozesstagen beschäftigt hat. Nach der Überzeugung der Kammer hat die damals 17-jährige Mutter das Kind in einem Krankenhaus in der Region erdrosselt oder erwürgt. Die junge Frau, die von den Richtern als voll schuldfähig angesehen wird, wurde am Montagnachmittag zu einer Einheitsjugendstrafe von siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Indizienprozess mit einer Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen lief wegen des Alters der Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Über eine Sprecherin gab das Gericht am Montag am frühen Abend das Ergebnis bekannt. Demnach habe die Kammer "keinerlei Zweifel", dass es sich um einen gewaltsamen Tod des Babys im Juni 2017 handelte. Die medizinischen Hintergründe seien durch Gutachten und in der Verhandlung "sehr, sehr umfangreich" geprüft worden. Alle natürlichen Todesursachen könnten ausgeschlossen werden.

Offen bleibt aber die Motivlage, da die Angeklagte keinerlei Angaben zur Tat gemacht hat. Wie der Vorsitzende Richter Thomas Denz laut der Gerichtssprecherin betonte, sei dem Krankenhauspersonal in dem Fall nicht der Hauch eines Vorwurfs zu machen. Vielmehr habe die zur Tatzeit minderjährige Frau die Krankenhausmitarbeiter über ihr eigenens Handeln getäuscht, was sich in dem von der Kammer angenommenen Mordmerkmal der Heimtücke niederschlägt.

Die nach Jugendstrafrecht maximal zu verhängende Strafe wären zehn Jahre gewesen.

Christian Rehberger