Ingolstadt
Rennen oder nicht?

Verurteilter A8-Fahrer geht in Berufung

07.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:17 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: dpa

Ingolstadt (hl) Der Verteidiger hatte wohl erst gar nicht mit dem von ihm geforderten Freispruch gerechnet: Kaum, dass die Einzelrichterin am Amtsgericht gestern Mittag ihr Urteil gegen seinen Mandanten - 60 Tagessätze zu 50 Euro und dreimonatige Führerscheinsperre - verkündet hatte, legte der Rechtsbeistand schon namens seines Klienten einen Berufungsantrag auf den Richtertisch.

Allerdings wurde er damit auf das Geschäftszimmer verwiesen. Somit ist klar, dass das wohl erste in Ingolstadt ergangene Urteil wegen eines illegalen Autorennens auf öffentlichen Straßen in einigen Monaten von einer Kammer des Landgerichts überprüft wird. Es geht um jenen Fall vom 12. Februar, über den der DONAUKURIER bereits nach dem ersten Verhandlungstag am 20. Oktober berichtet hatte. Zwei junge Männer, einer davon bis heute unbekannt, sollen sich da in den frühen Morgenstunden mit ihren PS-starken Autos - ein Audi TT und ein A8 - zunächst auf der Manchinger Straße und wenig später auf der Münchener Straße mit weit überhöhter Geschwindigkeit ein Kopf-an-Kopf-Rennen unter den Augen einer Streifenbesatzung der Polizei geliefert haben.

Bei der wilden Hatz über die nachts zum Glück nur spärlich befahrene obere Münchener Straße soll der verfolgende Streifenwagen nach Aussage der Polizisten in der Spitze 140 "Sachen" auf dem Tacho gehabt haben, ohne dass man die beiden Raser habe einholen können. Gestoppt werden konnte dann nur der jetzige Angeklagte, ein 29-jähriger Ingolstädter, der mit seinem geleasten A8 (351 PS) unterwegs gewesen war. Weil er einen Strafbefehl (50 Tagessätze à 50 Euro) nicht akzeptieren mochte, war es zur Verhandlung gekommen.

Am ersten Prozesstag hatte der Verteidigter die etwas gewagte These aufgestellt, dass ein Rennen zwischen einem reinen Sportwagen (TT) und dem schweren A8 doch überhaupt keinen Sinn mache. Er wollte gar von einem Gutachter hierzu fachliche Beurteilungen hören. Doch das Gericht hat diesen Beweisantrag gestern abgelehnt. Vielmehr schloss die Vorsitzende zügig die Beweisaufnahme und rief zu den Plädoyers auf.

Der Antrag der Staatsanwältin, die den Anklagepunkt des verbotenen Autorennens aufgrund der Aussagen der verfolgenden Polizisten für erwiesen hielt, lautete auf 80 Tagessätze zu 40 Euro, sechs Monate Führerscheinsperre und Einziehung des A8 als "Tatwerkzeug". Letzteres hielt der Verteidiger allerdings für völlig überzogen und durch die Umstände des Falles keineswegs gedeckt. Es kam auch nicht dazu.

Der Rechtsanwalt erinnerte daran, dass der Paragraf 315, der ungenehmigte Autorennen im öffentlichen Raum unter Strafe stellt, erst vor Kurzem Einzug ins Strafgesetzbuch gefunden hat und bislang nur wenige bestandskräftige Urteile vorliegen. Im vorliegenden Fall gebe es keinerlei stichhaltige Beweise - weder für die Absprache zu einem Rennen noch für tatsächlich erreichte Geschwindigkeiten. Auf dem fraglichen, nur kurzen Stück der Münchener Straße zwischen Querspangen-Kreuzung und Einmündung Windbergerstraße könne der relativ schwach motorisierte Streifenwagen kaum 140 km/h erreicht haben, so ein Argument.

Die Richterin sah das anders, glaubte den Schilderungen der Polizisten. Sie hat den Fall mit ihrem Urteil jetzt vom Tisch. Ein Kollege vom Landgericht wird sich nun damit befassen dürfen - aber wohl erst nächstes Jahr.