Ingolstadt
Beratertätigkeit Lehmanns strafrechtlich nicht relevant

Staatsanwaltschaft hat nach DK-Bericht im Januar Vorermittlungsverfahren wieder aufgenommen, aber erneut eingestellt

07.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:48 Uhr
Was seine Beratertätigkeit für Vermittler anbelangt, die Grundstücksgeschäfte mit der Stadt tätigten, wurde Ex-OB Alfred Lehmann entlastet. Ein Vorermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft nach einem DK-Bericht wieder aufgenommen hatte, wurde eingestellt. −Foto: Richter, Archiv

Ingolstadt - Politisch haben die Grundstücksgeschäfte, die die Stadt über Vermittler getätigt hatte, mit denen Ex-OB Alfred Lehmann Beraterverträge hatte, hohe Wellen geschlagen.

Zwei Transaktionen für das Baugebiet am Samhof, an denen Lehmann, damals Stadtrat, jeweils über 30000 Euro verdient hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt überprüft, das entsprechende Vorermittlungsverfahren aber eingestellt. Es hatte keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln Lehmanns oder eines anderen Beteiligten gegeben, wie die Staatsanwaltschaft Ende Januar auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte.

Nach einem Bericht im DONAUKURIER, in dem der Ehemann einer weiteren Grundstücksbesitzerin, die in direkter Klinikums-Nähe Land besitzt, die Rolle Lehmanns in dieser Grundstücksverhandlung in den Fokus rückte, hatte die Strafverfolgungsbehörde das Vorermittlungsverfahren wieder aufgenommen, wie Oberstaatsanwältin Andrea Grape am Freitag auf Anfrage sagte. Das Verfahren sei aber erneut eingestellt worden, "weil kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag", so Grape.

Die Frau des Juristen, der auch journalistisch tätig ist, war, wie berichtet, 2015 erst von einem im Auftrag des Klinikums tätigen Vermittler und wenig später von einem Makler, der die Fläche an die Stadt vermitteln wollte, angesprochen worden. Der Ehemann hatte daraufhin den ihm persönlich bekannten damaligen Leiter der städtischen Pressestelle gefragt, mit wem man denn nun verhandeln müsse - und später einen Rückruf Lehmanns erhalten, der ihn an den Makler für das Baugebiet am Samhof verwiesen hatte - mit dem Lehmann einen Beratervertrag hatte. Die Transaktion war im Gegensatz zu den beiden anderen nicht zustande gekommen. Die Besitzerin hatte nicht verkauft.

Im Laufe des Korruptionsprozesses gegen Lehmann waren am zwölften Verhandlungstag vor Gericht acht Firmen genannt worden, mit denen Lehmann Beraterverträge hatte. BGI-Stadtrat Christian Lange hatte darunter Firmen aus verschiedenen Beschlussvorlagen der Verwaltung wiedererkannt, die von der Stadt zum Teil hohe Zahlungen als Immobilienmakler erhalten haben, und sich an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gewandt. Diese hatte daraufhin das Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

rl