Pfaffenhofen
Kein konkreter Tatnachweis

Schlägerei auf dem Barthelmarkt vor Gericht - Verfahren eingestellt

10.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:36 Uhr
Wolfgang Kollmeyer

Pfaffenhofen (DK) Sie sollen ihren Kontrahenten am Bar-thelmarkt bei einer Schlägerei schwer verletzt haben: Deshalb mussten sich ein 25- und ein 21-Jähriger vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt warf den beiden jungen Männern aus der Nähe von Manching vor, bei einer Schlägerei nachts vor einem Barthelmarktzelt einen Kontrahenten mit den Füßen an Kopf und Körper getreten zu haben.

Beide Angeklagten saßen mit ernster und nachdenklicher Miene auf der Anklagebank, waren aber bereit, zum Vorfall auszusagen. Danach hätte sich die Schwester des Angeklagten Sebastian P. (alle Namen geändert) beschwert, dass sie im Partyzelt vom späteren Opfer belästigt, beleidigt und von ihrem Tisch verjagt worden sei.

Die Securitymitarbeiter hatten ihn daraufhin des Zeltes verwiesen, aber der Angeklagte Sebastian P. sei mit seinem Bruder, dem Angeklagten Freund Kurt S. und weiteren vor das Zelt gestürmt und soll sich auf den Geschädigten Josef R. aus Ingolstadt gestürzt, ihn zu Boden gerissen und mit Füßen traktiert haben.

Drei Mitarbeiter der Security-Firma bemerkten den Vorgang, gingen dazwischen und bestätigten später als Zeugen ganz grob, die Tritte gegen den Kopf gesehen zu haben, obwohl sie nicht direkt daneben gestanden hatten. Die Beteiligten der Auseinandersetzung (die Angeklagten und das Opfer) wurden der Polizei übergeben, dabei soll einer der Angeklagten dem Geschädigten noch gedroht haben, ihn umzubringen, wenn er bei der Polizei wieder raus sei.

Beide Angeklagten verneinten den Vorwurf der Körperverletzung und der Drohung, dabei gab einer der beiden an, wegen einer zwei Monate zuvor erfolgten Bänderoperation am Fuß eine Schiene getragen zu haben und somit gar nicht mit dem Fuß hätte treten können. Außerdem hätten sich einer der Angeklagten und der Geschädigte Kurt S. noch auf der Polizeistation die Hand gereicht und versprochen, noch zusammen ein Bier zu trinken.

Ein Freund der Angeklagten konnte als weiterer Zeuge, der auch nicht direkt beim Geschehen war, die Einlassungen der Angeklagten auch noch bestätigen. Aus den Ermittlungsakten war außerdem erkennbar, dass alle Beteiligten unter Alkoholeinfluss standen. Und einer der beiden Angeklagten hatte eine Vorstrafe von 60 Tagessätzen wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte. "Das tut mir auch wirklich leid, das war leider im Fasching, aber sonst war nichts", so der Angeklagte.

Amtsrichter Michael Herbert bat die Verteidiger Norbert Feldmeier und Stefan Roeder aus Ingolstadt, die Angeklagten sowie Staatsanwältin Johanna Harre an den Richtertisch, um sich einige Fotos vom Tatabend anzuschauen.

Auch der damals Geschädigte Kurt S. war als Zeuge geladen, konnte zu dem betroffenen Abend aber nicht viel sagen, da er damals viel getrunken habe - er hatte nur am nächsten Morgen einen Brummschädel und auf die Frage des Amtsrichters, ob das denn vom Fußtritt herrühre, schüttelte er den Kopf: "Nein, das war wohl vom Alkohol", denn sonst hatte er keine weiteren Schmerzen gehabt.

Aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen des Opfers, der Securitymitarbeiter sowie den Aussagen der Angeklagten zogen sich Richter, Staatsanwältin und Verteidiger zu einer Besprechung zurück. Amtsrichter Herbert verkündete anschließend die Einstellung des Verfahrens, obwohl er nicht ganz sicher war, ob es nicht doch zu gröberen Tätlichkeiten gekommen sei, so der Richter.

Auch Staatsanwältin Harrer erklärte abschließend im Gespräch mit unserer Zeitung, dass auch sie aus allen Aussagen keinen konkreten Nachweis einer Straftat hatte erbringen können und deshalb der Einstellung des Verfahrens zugestimmt habe.
 

Wolfgang Kollmeyer