Ingolstadt
Regressforderung gegen früheren Pressesprecher abgewiesen

Klinikum betont: Es stehen noch höhere Forderungen im Raum

25.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:00 Uhr

Ingolstadt (hl) Das Klinikum Ingolstadt ist vorerst damit gescheitert, den früheren Pressesprecher des Hauses, der im Zusammenhang mit der Veruntreuungsaffäre um den verstorbenen früheren Geschäftsführer Heribert Fastenmeier rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, für angeblich von ihm zu verantwortende finanzielle Verluste regresspflichtig zu machen.

Die Ingolstädter Kammer des Arbeitsgerichtes München hat eine Klage des Klinikums über rund 18000 Euro jetzt als unbegründet abgewiesen. Eine Begründung dieser Entscheidung steht noch aus, weshalb das Klinikum am Mittwoch keine Auskunft erteilen mochte, ob eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht angestrebt wird. Gleichwohl wurde in einer Mitteilung festgestellt, dass die Krankenhausgesellschaft noch weitere Forderungen an den früheren Angestellten hat. Die jetzige, vergleichsweise niedrige Summe sei lediglich zur Wahrung einer Verjährungsfrist geltend gemacht worden. Vormals hatte eine Gesamtforderung von 1,2 Millionen Euro im Raum gestanden.