Ingolstadt
Fall Lehmann: Landgericht hat über Zulassung der Anklage noch nicht entschieden

04.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:18 Uhr
Angeklagt: Der Ingolstädter Altoberbürgermeister Alfred Lehmann. −Foto: Hammer/Archiv

Ingolstadt (rl) Das Landgericht Ingolstadt hat über die Zulassung der Anklage der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegen Altoberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) noch nicht entschieden. Heike Linz-Höhne, Pressesprecherin am Landgericht, wollte gestern gegenüber unserer Zeitung keinen konkreten Termin nennen. Von einer Verzögerung könne man aber nicht sprechen. Die Dauer bis zu einer Entscheidung liege "im normalen Rahmen" - zumal im Falle einer Zulassung auch die Terminierung des Verfahrens abgestimmt werden müsse.

Derzeit seien von der Kammer aber auch viele Revisionsurteile abzuarbeiten. Die Prüfung erfolge "streng nach Recht und Gesetz, unabhängig von der Person oder parteilichen Zugehörigkeit". Auch Termine in der Politik spielten keine Rolle, sagte sie, vom DK auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen in Bayern angesprochen.

Wie mehrmals berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Alt-OB und früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum GmbH vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt Anklage wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, erhoben. Lehmann soll beim Verkauf des Grundstücks, auf dem das ehemalige städtische Krankenhaus stand, sowie beim Verkauf eines Objekts auf dem Areal der ehemaligen Pionierkaserne seine Dienstpflichten verletzt und sich private Vorteile durch den vergünstigten Erwerb von Wohnungen in insgesamt sechsstelliger Höhe verschafft haben. Der Schaden, der dem Krankenhauszweckverband infolge des Grundstücksverkaufs entstanden sein soll, liegt laut Staatsanwaltschaft im siebenstelligen Bereich.