Ingolstadt
95 private Teststationen allein in Ingolstadt

Voraussetzung für die Eröffnung sind eine ärztliche Schulung, ein Hygienekonzept und ein fester Standort

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:14 Uhr

Die Zahl der privaten Corona-Teststationen ist mit der Omikron-Variante stark angestiegen. Foto: Stückle (Archiv)

Von Ruth Stückle

Ingolstadt – Gefühlt wachsen sie derzeit wie die Pilze aus dem Boden: Private Testzentren, die in Zelten, Containern, vor Fitnessstudios oder anderen Sportstätten Antigen-Schnelltests auf Covid-19 und mitunter auch PCR-Tests durchführen. Die Anbieter haben auf die durch die Omikron-Variante vielfach verschärften Regeln reagiert. Auch doppelt Geimpften wird für viele Aktivitäten ein Test abverlangt – demnächst wohl auch für den Besuch in der Gastronomie. In Ingolstadt sind derzeit 95 Teststellen beim Gesundheitsamt registriert, wie Stadtsprecher Michael Klarner am Montag auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisationen, Apotheken und Arztpraxen müssen sich nicht registrieren, kommen zu der genannten Zahl aber noch dazu.

Doch wer darf eigentlich eine Teststation eröffnen? Was ist dafür die Voraussetzung? Ob und wie werden die Testzentren kontrolliert? „Jeder, der eine ärztliche Schulung nachweisen kann, ein Hygienekonzept erstellt hat, das an die Teststelle angepasst wurde und einen festen Standort (wenn notwendig mit Genehmigung) vorweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, eine Teststation beim Gesundheitsamt anzumelden“, erklärt Klarner. Nach dem Bayerischen Musterhygieneplan muss der Betreiber „zuverlässig im Sinn des Gewerberechts sein“. Im Klartext: Er muss einen Gewerbeschein haben. Eine weitere Voraussetzung ist der Einsatz von geschultem Personal, die Anbindung an die Corona-Warn-App und die Registrierung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Teststellen müssen für jeden Bürger frei zugänglich und öffentlich sein, außerdem müssen die Betreiber die Anzahl der Testungen monatlich über das Meldeportal eintragen. Es gilt eine Meldepflicht.

Kontrolliert werden die Teststationen – wenn sie erst mal eröffnet sind – stichprobenartig, aber auch anlassbezogen, etwa aufgrund von Beschwerden über eine Teststelle, wie es heißt. „Die Betriebskontrolleure und gegebenenfalls die Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes fahren zu den einzelnen Teststellen und überprüfen die Räumlichkeiten und lassen sich auch hin und wieder mal unangemeldet testen“, so Klarner weiter. Positive Schnelltests müssen sofort per Mail von der Teststelle ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Die positiv Getesteten müssen sich umgehend in Isolation begeben und einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.

Nicht nur in Ingolstadt, sonder auch in den Nachbarlandkreisen stehen den Bürgern private Teststationen zur Verfügung. Im Kreis Pfaffenhofen gibt es laut Landratsamt-Sprecherin Regina Brummer 13 Teststellen von privaten Dritten, daneben zwei staatliche Testzentren und zwei BRK-Teststellen. Der Kreis Eichstätt verwies auf die auf seiner Webseite aufgeführten Teststationen. Es sind – ohne die vom Kreis geführten PCR-Testzentren in Eichstätt, Beilngries sowie ein vom Kreis geführtes Schnelltestzentrum in Eichstätt – 25 an der Zahl. Sie sind vom Landratsamt beauftragt, werden aber privat geführt, teilte Sprecher Manfred Schmidmeier mit. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldete 57 private Teststationen. Sie alle regelmäßig zu überprüfen ist laut Sprecherin Sabine Gooss aus personellen Gründen „nicht stemmbar“. Kontrollen gebe es jedoch nach entsprechenden Hinweisen.

DK