„Ja, unsere Demokratie ist geglückt. Auf ewig garantiert ist sie nicht. Schützen werden sie nicht andere. Schützen müssen wir sie selbst.“ Mit diesen mahnenden Worten wies Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf dem Staatsakt zum 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes darauf hin, dass die demokratische Verfassung unseres Grundgesetzes, die vielen so alltäglich und unumstößlich scheint, keine Selbstverständlichkeit ist.
Demokratie könne untergraben werden, ihr Fundament könne eingerissen werden, wie nicht nur die dunkle Geschichte Deutschlands lehre, sondern auch das Wiedererstarken extremistischer Strömungen aus unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Richtungen.
Mit Grundpfeilern der deutschen Verfassung auseinandergesetzt
Im Rahmen des Jubiläums „75 Jahre Grundgesetz“ setzten sich Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen der FOS/BOS Ingolstadt daher intensiv mit den Grundpfeilern der deutschen Verfassung auseinander und erstellten Portfolios, die die Geschichte und Gegenwart unseres Grundgesetzes auf vielfältige Weise vor Augen führen. Ausgehend von den Frankfurter Dokumenten, in denen vor etwas mehr als 75 Jahren die Militärgouverneure der westlichen Besatzungsmächte den Auftrag zur Verfassungsgebung erteilten, beschäftigten sich vier 11. Klassen anhand ausgewählter Artikel mit dem Verfassungsgrundsatz der Wehrhaftigkeit, bevor sie den Blick zurück auf die ideengeschichtlichen Grundlagen der streitbaren Demokratie in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus richteten, um sich dann mit den aktuellen Herausforderungen des Linksextremismus, des Rechtsextremismus sowie des religiösen Fundamentalismus zu befassen.
Richter und Staatsanwalt gewähren Einblicke
Höhepunkt des Projekts war ein Talk mit Jochen Bösl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, und Sebastian Hirschberger, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, die den Jugendlichen Einblicke in die Praxis der Justiz boten. Mit ihrem reichen Erfahrungsschatz und ihrer juristischen Expertise vermittelten sie ganz neue Einsichten in das Grundgesetz und die darin festgeschriebene freiheitlich demokratische Grundordnung.
Themen wie die Rolle der Justiz für den Schutz der Verfassung, die Wirksamkeit von Parteiverboten, die Grenzen der Meinungsfreiheit sowie die Frage, wie sich Extremismus aus juristischer Sicht bestimmen lässt beziehungsweise wann ein Tatbestand unter die Kategorie des Extremismus fällt, kamen dabei zur Sprache. Am Ende hatten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die über den sachlichen Zugang im Unterricht hinausgingen. Sie erfuhren mehr über den Alltag eines Richters und eines Staatsanwalts, die Herausforderungen und die Verantwortung, die mit diesen Berufen einhergehen.
Unabhängiges Gerichtswesen als Fundament der Demokratie
Bösl betonte hierbei die Wichtigkeit eines funktionierenden Rechtsstaats und eines unabhängigen Gerichtswesens als Fundament der Demokratie und erklärte, wie die Gerichte dazu beitragen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Hirschberger ergänzte, wie die Staatsanwaltschaft als „Hüterin des Gesetzes“ agiert und welche Herausforderungen sie täglich bewältigen muss, um Recht und Ordnung zu gewährleisten.
Eine grundlegende Erkenntnis der Schüler war, dass Demokratie eng verbunden ist mit „der Würde, dem Wert und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen“, wie bereits der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, konstatierte.
DK
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