Wann kann man einen Menschen, der im Umgang schwierig ist und wiederholt durch aggressives Verhalten auffällt, wegen Gemeingefährlichkeit in eine psychiatrische Einrichtung einweisen? Vor dieser Frage stand die 5. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts im Fall einer 58-jährigen Frau aus Baden-Württemberg, die vorübergehend in der Ingolstädter Obdachlosenunterkunft am Franziskanerwasser untergekommen war.