In der ersten Schulwoche, im Zeitraum vom 10. bis 14. September, fanden landesweit die jährlichen Aktionstage „Sicher zur Schule – sicher nach Hause“ statt. Im Rahmen dieser Kontrollaktion wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht gelegt.
Kontrolliert wurde im Bereich von Schulen, Kindergärten und auf von Schülerinnen und Schülern stark frequentierten Wegen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.
In 540 Fällen wurden Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen geahndet. 463 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen Verwarnungsgeld zahlen oder wurden mündlich ermahnt.
98 Personen hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt
In 75 Fällen war eine Bußgeldanzeige von 60 Euro oder höher fällig. Zweimal mussten Strafanzeigen wegen Verkehrsstraftaten erstattet werden. So hatten 98 Personen während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt angelegt. Auch 64 ungesicherte oder falsch gesicherte Kinder wurden festgestellt. Zu den am häufigsten beanstandeten Fehlverhaltensweisen gehörten die Missachtung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde, die Pflicht, Radwege in der korrekten Fahrtrichtung zu nutzen, Rotlichtverstöße und die Benutzung von Mobiltelefonen. Vor allem aber wurde im Halteverbot im unmittelbaren Nahbereich von Schulen und Kindergärten geparkt oder angehalten (Stichwort „Elterntaxi“). Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord kündigt an, dass die Schulwegsicherheit auch nach den Aktionstagen im Fokus bleiben soll.
DK
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