Großweingarten
Wenn Förster auf Naturschützer treffen

Seminar im Landkreis Roth lässt beide Gruppen sich einander näher kommen - Neue Verordnung im Fokus

18.10.2019 | Stand 02.12.2020, 12:49 Uhr
Über das Lob für den "Laubrangen" bei Großweingarten freuen sich Revierförster Karl Engelhardt und Forstabteilungsleiter Steffen Taeger (von links). −Foto: Leykamm

Großweingarten (lkm) Der Wald lässt sich am besten durch die Bewirtschaftung erhalten - so sagen es die Förster.

Genau die aber ist Naturschützern oft ein Dorn im Auge, die für Nationalparke eintreten. Nun haben sich Vertreter von Forst- und Naturschutzverwaltung im Landkreis Roth zu einem Seminar getroffen und aus ihren Blickwinkeln die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) diskutiert. Und die braucht noch Nachbesserung.

So befanden es beide Lager. Denn die größte Stärke der BayKompV erwies sich bei den Exkursionen zugleich als eine große Schwäche. Ein sehr großes Anreizsystem für den Waldumbau bietet die Verordnung etwa auf der Forstfläche "Mühlreisig" bei Schnittling. Dorthin führten Revierförster Karl Engelhardt und Forstabteilungsleiter Steffen Taeger vom Rother Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Teilnehmer als erstes.

Die Marschroute dort: Weg von einem reinen Kiefernbestand hin zu einem Waldmeisterbuchenwald. "Hier besteht ein großes Aufwertungspotenzial", betonte Wolfram Adelmann von der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL). Und damit ist jene Waldfläche für Mittel aus besagtem Fördertopf wie geschaffen. Denn der sei grundsätzlich dann attraktiv, "wenn ein naturschutzfachlich schlecht bewerteter in einen sehr hochwertigen Bereich umgewandelt wird". Je mangelhafter der Ausgangszustand sei, "desto mehr Punkte kann man generieren. " Und die braucht es auf der Kriterienliste, damit Fördergelder fließen können.

Genau das macht aber es so schwer, dass die Kompensationsverordnung dort zum Tragen kommen kann, wo schon hochwertige Bestände sind. Zum Beispiel im "Laubrangen" bei Großweingarten. Dort gab es von den Seminarteilnehmern viel Lob für das "hervorragende Waldbild". Gemessen daran, dass es sich um einen bewirtschafteten Wald handele, sei er "naturschutzfachlich annähernd perfekt: reich an Totholz und Strukturen, naturnahen Baumarten und vielen Biotopbäumen. Doch dieser Zustand bietet eben kaum Potenzial für eine Aufwertung, weswegen die Verordnung fast keine Anreize schafft.

"Die BayKompV ist bislang nicht das optimale Instrument für die Bewahrung solcher Standorte - hier wären andere Förderinstrumente wie der Vertragsnaturschutz Wald besser geeignet", sagte Adelmann, der aber zugleich einräumte: "Die Kontinuität solcher Förderprogramme ist jedoch nicht immer vorhersagbar. " Was die langfristige Planung im Forstbereich natürlich konterkartiert. Also werde ein anderer Weg beschritten und die Kompensationsverordnung noch einmal überarbeitet. Durch mögliche "Zusatzpunkte" in ohnehin schon guten Beständen soll ein "Aufwertungsdelta" entstehen können. Erste Entwürfe hierzu liegen bereits vor.

In der neuen Version wäre dann auch Großweingarten ein guter Kandidat für den Fördertopf. Eine solche Modifikation sei auch deswegen nötig, um bei der Bewertung von Waldbeständen nicht auf falsche Fährten zu führen. Es sei "keine Lösung, einen Wald erst schlecht zu reden um ihn dann besser aufwerten zu können", brachte es Adelmann auf den Punkt.