Thalmässing
Weiterbildung im Pflanzenschutz

08.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:17 Uhr

Thalmässing (HK) Nach dem Pflanzenschutzgesetz müssen alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden oder in Verkehr bringen, im dreijährigen Turnus den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen können.

Betroffen davon sind alle Landwirte und deren mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Hilfskräfte in der Landwirtschaft. Darüber hinaus müssen aber auch Gärtner, Forstwirte, Kommunalarbeiter, Verkaufspersonal in Gartenmärkten oder beim Landhandel, den Besuch dieser Fortbildung nachweisen.

Für den neuen Fortbildungszeitraum 2018/2019 bietet der Bayerische Bauernverband in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Roth, dem Verband landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen und dem Landwirtschaftlichen Meisterverband folgende anerkannte Veranstaltungen an: am 17. November um 9 Uhr, im Gasthaus Dorner in Thalmässing; am 22. November um 19 Uhr im Mäbenberger Kuhstallcafe, in Mäbenberg-Georgensgmünd; am 7. Dezember um 18 Uhr im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Roth; am 15. Dezember um 9 Uhr im Gasthaus Gundel in Barthelmesaurach-Kammerstein.

Die Anmeldeformulare gibt es vom Bayerischen Bauernverband, Geschäftsstelle Roth, auch auf der Homepage des BBV Roth unter www. bayerischerbauernverband. de/kreisverband/roth/sachkundenachweis-neue-schulungstermine-herbst-2018-3766 sowie in der Geschäftsstelle des Maschinenringes Roth, Johann-Strauß-Straße 1, Telefonnummer (09171) 4190.

Anmeldungen können bei der BBV-Geschäftsstelle beziehungsweise Maschinenring-Geschäftsstelle in Roth abgegeben oder per Mail oder Fax geschickt werden. Eine Anmeldung mit dem entsprechenden Formvordruck ist zwingend vorgegeben.