Allersberg
Vorrang für junge Familien und Eigennutzer

Markt Allersberg gibt Vergabeverfahren für die Baugebiete "Keinzel II" und "Am St. Wolfgang" bekannt

04.02.2021 | Stand 23.09.2023, 16:51 Uhr
Das Allersberger Baugebiet "Im Keinzel I" ist längst komplett verkauft. Jetzt rückt die Vergabe für die Bauplätze auf der rechts der Ahornstraße liegenden Erweiterungsfläche näher. Die Regeln dafür hat die Marktgemeinde jetzt bekanntgegeben. −Foto: Mücke, Archiv

Allersberg - In seinen letzten beiden Sitzungen des vergangenen Jahres hat der Allersberger Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil die Einzelheiten für die Vergabe von Wohnbauflächen sowie zur Vergabe der Gewerbegrundstücke in West I und II mit einem umfangreichen Fragenkatalog beschlossen.

Die Öffentlichkeit wurde darüber nun in der Sitzung des Sonderausschusses informiert.

Am aktuellsten und nach den heftigen Auseinandersetzungen des vergangenen Jahres auch am interessantesten dürften dabei die Vorgaben für die Vergabe gewerblicher Grundstücke sein. Denn da sollen die Bewerbungen der Unternehmen, die sich auf den neuen Gewerbeflächen bei Altenfelden ansiedeln wollen, bereits bis zum 19. März im Rathaus eingereicht werden.

Für die Vergabe weiterer Wohnbaugrundstücke können derzeit dagegen noch keine konkreten Bewerbungen eingereicht werden. Zunächst einmal hat das Kommunalunternehmen Allersberg (KU) auf einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Marktgemeinderats für die Vergabe der Wohnbauflächen in den Baugebieten "Keinzel II" und "Am St. Wolfgang" die grundsätzliche Vorgehensweise festgelegt. So soll die Vergabe in drei Runden erfolgen, wie die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse zeigen.

In der ersten Runde werden diejenigen Interessenten berücksichtigt, die aufgrund notarieller Verträge gesicherte Ansprüche auf einen Bauplatz gegenüber der Marktgemeinde oder dem KU haben. In der zweiten Runde wird berücksichtigt, wer für die Marktgemeinde oder das KU attraktive Tauschflächen im Gebiet der Marktgemeinde oder auch außerhalb anbieten kann. Und in der dritten Runde werden dann alle weiteren Interessenten im Rahmen eines offenen Losverfahrens berücksichtigt, die sich für ein Baugrundstück beworben haben.

Hierbei gelten dann aber noch folgende Regeln: Alle Bewerber, die bereits Eigentümer eines baureifen Grundstückes sind, werden ausgeschlossen, Bauträger sind von den Vergaberunden 2 und 3 ausgeschlossen, nicht aber von einer separaten Vergaberunde für Grundstücke, die nach dem Bebauungsplan für ein Mehrfamilienhaus vorgesehen sind. Ein anderer Vergabegrundsatz für Wohnbauflächen ist, dass bei vergleichbarer Lage bevorzugt junge Familien und Eigennutzer den Zuschlag erhalten sollen. Festgelegt wurde zudem eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren. Ab wann konkret Bewerbungen möglich sind, gibt der Markt auf seiner Internetseite bekannt.

Interessenten für die gewerblichen Grundstücke in den Gebieten West I und West II werden auf der Homepage zum Kriterienkatalog und den dazugehörigen Fragebogen geführt. Das Sondergebiet Logistik (West 1) hat brutto eine Fläche von rund 19 Hektar, West II kommt auf rund 11 Hektar. Während sich die Flächen in West I zum überwiegenden Teil im Besitz des KU befinden, ist West II sogar komplett im Besitz des KU.

Da sich die beiden Gebiete in den späteren Nutzungsmöglichkeiten deutlich voneinander unterscheiden, gibt es auch getrennte Vergabeverfahren für West I und II. Deshalb gibt es auch getrennte Fragenkataloge für Projektentwickler/ Makler/Bauträger und für gewerbliche Eigennutzung.

HK

Reinhold Mücke