Hilpoltstein/Roth Nach dem Ausbruch der Geflügelpest Anfang März in einem privaten Kleinstbestand mit fünf Tieren im Rother Ortsteil Hofstetten hat das Landratsamt am Dienstag die 30-tägigen Restriktionszonen wieder aufgehoben.
Neben einem drei Kilometer weiten Sperrbezirk um den Ausbruchsort gab es zuletzt auch noch ein zehn Kilometer umspannendes Beobachtungsgebiet. Weiterhin bestehen bleibt jedoch die schon am 2. März verhängte Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Roth.
HK