Roth
Nachfolge regeln

20.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:45 Uhr

Roth (mmr) Trockene Themen lebendig aufbereiten. Diesen Part hatte beim Neujahrsempfang des IHK-Gremiums Landkreis Roth der Hauptredner des Abends übernommen: Der Nürnberger Unternehmensberater Christian Rödl sprach über Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge.

Christian Rödl, einer der Topberater Deutschlands, der auch als Honorarprofessor an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt, weiß, wovon er spricht. Er hat selbst das Unternehmen von seinem Vater übernommen. Die eigene Nachfolge zu planen, sei für viele Unternehmer eine riesige Herausforderung.

Der erste Schritt sei, sich überhaupt damit zu beschäftigen. Wer hier klug vorgehe, könne sein Lebenswerk krönen, wer Fehler mache, sein Unternehmen vielleicht sogar zerstören. Deshalb sei größte Sorgfalt bei der Auswahl des Nachfolgers, der oft aus der eigenen Familie komme, gefragt.

Aber für Eltern sei es manchmal schwer, die Fähigkeiten des eigenen Nachwuchses richtig einzuschätzen. Deshalb riet Christian Rödl zu offenen Gesprächen innerhalb der Familie. „Vielleicht haben die Kinder ja andere Pläne.“ Ist die Nachfolge geregelt, sollten Junior und Senior ruhig einige Zeit miteinander arbeiten – „mit Toleranz auf beiden Seiten“. Aber was sei, wenn die Übergabe nicht klappe? Christian Rödl warnte vor vorschnellem Handeln. Aber im Notfall müsse man die Reißleine ziehen und einen Fremdgeschäftsführer suchen oder sogar verkaufen. „Das darf kein Tabu sein, wenn man sein Lebenswerk nicht riskieren will.“

Nicht zuletzt müsse man rechtliche und steuerliche Hürden kennen, darunter das Erbschaftssteuerrecht. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungswidrig seien. Das Urteil hat laut Rödl gravierende Auswirkungen auf die Nachfolge bei Familienunternehmen. Insbesondere großen Unternehmen drohe eine Verschlechterung.

Die Bundesregierung müsse nun bis spätestens 30. Juni 2016 ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorlegen. Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler (CSU) versicherte, dass bis dahin die alten Verschonungsregeln noch gelten würden. „Sie brauchen hier Planungssicherheit“, sagte Mortler.

Rödl empfahl aber, in manchen Fällen die Unternehmensnachfolge schnell zu realisieren – bevor Verschlechterungen in Kraft träten.