Hilpoltstein
Rechts ein Knöllchen, links kein Knöllchen

Eine Seltsamkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung in Hilpoltstein am Haus des Gastes

20.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr
Ein Parkplatz, zwei Zuständigkeiten: Auf der einen Seite überwacht die Stadt (oben), auf der anderen nicht. −Foto: Münch

Hilpoltstein (HK) Wer im Haus des Gastes in Hilpoltstein etwas erledigen will - Musikschule, VHS, kreisgeschichtliche Bücherei oder touristische Beratung -, der muss neuerdings aufpassen, wo er sein Fahrzeug abstellt. Denn obwohl sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite des Parkplatzes vor dem Haus des Gastes ein Schild steht, dass die Parkplätze für den Besuch des Haus des Gastes zur Verfügung stehen, bekommt derjenige ein Knöllchen, der auf der rechten Seite parkt.

"Wir hoffen, dass Sie zukünftig die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einhalten und damit Verwarnungsgeld vermeiden", heißt es da auf dem Knöllchen.

Der irritierte Autofahrer blickt um sich und rätselt, welche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung er nicht beachtet haben soll. Benutzt man allerdings einen der linken Parkplätze, dann verzichtet die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Hilpoltstein auf ein Verwarnungsgeld.

Die Auflösung des Ganzen: Die Parkplätze auf der rechten Seite gehören der Stadt Hilpoltstein, die auf der linken Seite dem Landkreis - und da gilt die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt eben nicht. Es scheint, als sind wir ins 19. Jahrhundert zurückgekehrt, als überall Zoll zu zahlen war.

Eine Frage bleibt zum Schluss: Wenn die Stadt Hilpoltstein und der Landkreis jedenfalls in Sachen Parkplätze nicht miteinander können, warum soll dies dann auf dem Rücken der Besucher des Haus des Gastes ausgetragen werden? Und was denken sich wohl die Touristen, die Prospekte und Auskünfte über Übernachtungsmöglichkeiten in Hilpoltstein haben wollen, wenn sie feststellen, dass sie auf der "falschen" Seite geparkt haben und deshalb einen Strafzettel kassieren - obwohl alle Parkplätze für Besucher des Haus des Gastes ausgewiesen sind? Wer sich so etwas ausdenkt, sollte mit einem Faschingsorden ausgezeichnet werden.