Rupprechtstegen
Musterbeispiel für kooperativen Naturschutz

Felsbrüterschutz für Uhu und Wanderfalke durch Kletterkonzept - 40 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie im Frankenjura

19.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:35 Uhr
Zufriedene Gesichter: Umweltminister Thorsten Glauber (r.) und LBV-Chef Norbert Schäffer würdigen 40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie. −Foto: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rupprechtstegen (HK) Der "Rote Fels" im Pegnitztal ist ein eindrucksvolles Beispiel für die Zusammenarbeit von Naturschützern und Kletterern: Trotz enormen Freizeitdrucks durch den Klettersport gelingt dort auch der Schutz von Uhu und Wanderfalke.

"Unsere Kletterkonzepte sind gemeinsam erarbeitete, freiwillige Vereinbarungen zwischen Artenschützern und Sportlern, die dem Klettersport Freiräume lassen, ohne dass dies zu Lasten der Natur ginge", sagt Ulrich Lanz, stellvertretender LBV-Artenschutzreferent.

Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (FW) und der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer würdigten am Montag gemeinsam 40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie und die etablierten Kletterkonzepte im Frankenjura. "Dass Kletterer und Naturschützer gemeinsam solche Lenkungsmaßnahmen entwickeln und umsetzen, ist ein Musterbeispiel für kooperativen Naturschutz und genau der Lebensraumschutz, den die EU-Vogelschutzrichtlinie für besonders bedrohte Arten fordert", sagte Lanz.

Kooperationsbereitschaft und großes ehrenamtliches Engagement von Naturschützern und Kletterern am Roten Fels und andernorts in der "Fränkischen" tragen wesentlich dazu bei, dass Uhu und Wanderfalke heute nicht mehr auf der Roten Liste stehen. Die Konzepte bauen auf zwei Säulen: Zum einen auf Zonierungen - der Einteilung aller klettersportlich relevanten Felsen nach ihrer Bedeutung für den Naturschutz. Diese werden unterteilt in gesperrte Felsen, Felsen, die mit Einschränkungen beklettert werden können und solche, an denen auch Neutouren zulässig sind. Und zum anderen auf flexiblen Sperrungen bekannter Brutfelsen von Uhu und Wanderfalke ab der Balz bis zum Abschluss der Jungenaufzucht. Dafür bleiben andere Felsen für den Klettersport offen. "Auch auf Änderungen im Laufe des Brutgeschehens wird flexibel und kurzfristig, meist binnen eines Tages, eingegangen", sagt der LBV-Artenschützer.

Die Akzeptanz der freiwilligen Vereinbarung mit den entsprechenden Sperrungen ist bei Artenschützern wie auch den Kletterern in der gesamten Fränkischen und Hersbrucker Schweiz hoch. Aber nicht nur das: Die Zusammenarbeit der beiden Interessensgruppen bei der Entwicklung der Kletterkonzepte hat auch eine Basis gegenseitigen Vertrauens geschaffen. Außerdem hat sie unter den Kletterern das Verständnis für die Belange von Uhu und Wanderfalke wachsen lassen. Das Resultat: Auch den Kletterern liegen mittlerweile der Schutz und Erhalt der Felsbrüter am Herzen, und es sind nicht selten Kletterer, die neue Standorte von Bruten melden.

Der LBV arbeitet bei der Umsetzung des Kletterkonzepts eng mit dem Deutschen Alpenverein, der Interessensgemeinschaft Klettern und der Plattform Frankenjura. com als zentraler Anlaufstelle für Kletterer zusammen. Die Verbände weisen Kletterer auf ihren Webseiten auf das Konzept hin und veröffentlichen regelmäßig Aktualisierungen zu Sperrungen und Freigaben. Auch die betroffenen Regierungen und die Unteren Naturschutzbehörden beteiligen sich an dem Projekt. .