Fiskus unterstützt Familien

10.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr

Grund zum Feiern haben Eltern allemal, denn die Bundesregierung brachte im Juni 2018 das Familienentlastungsgesetz auf den Weg.

Die geplanten Kindergeld- und Kinderfreibetragserhöhungen sowie steigende Grundfreibeträge sollen die Geldbeutel der Familien in zwei Stufen ab 2019 und 2020 entlasten. "Aber auch jetzt schon beteiligt sich der Fiskus an zahlreichen Kosten, die Eltern für ihre Kinder aufbringen. Neben den Unterstützungsmaßnahmen Kindergeld und Kinderfreibetrag können sie im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung weitere steuerliche Vorteile nutzen", so die Steuerberaterkammer Nürnberg.

Der Fiskus berücksichtigt die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder beim sogenannten Familienleistungsausgleich nach einem dualen Konzept. Er unterstützt Eltern monatlich mit dem Kindergeld als direkte Steuervergünstigung. Dies beträgt aktuell für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind monatlich 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 225 Euro.

Daneben gibt es einen Freibetrag für Kinder. Dieser besteht genau genommen aus einem Kinderfreibetrag in Höhe von 4788 Euro und einem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 2640 Euro. Das heißt 7428 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Auch Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Sie können einen Betrag in Höhe von 1908 Euro pro Jahr beantragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser um 240 Euro. Dieser Freibetrag unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Die steuerliche Berücksichtigung von Kindern hat viele Facetten. Um die steuermindernden Möglichkeiten, die der Fiskus bietet, auszuschöpfen, empfiehlt es sich, einen Steuerprofi zurate zu ziehen.

HK