Erbe: Klare Regelungen

10.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr

Der Streit ums Erbe kann nach einem Todesfall ganze Familien entzweien.

Dabei können klare Regelungen, die zu Lebzeiten getroffen werden, solchen Streitigkeiten vorbeugen.

Hat es der Verstorbene nicht anders veranlasst, etwa in einem Testament, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. "Ist der Verstorbene beispielsweise im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat zwei Kinder, erbt die Frau die Hälfte, die beiden Kinder jeweils ein Viertel des Vermögens", erläutert Anwältin Karen Baas von der Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki in Offenburg. Sei eines der Kinder oder seien beide Kinder bereits vorher verstorben, würden die Enkelkinder die Anteile erben. Wer erbt, kommt nicht immer zu einem beträchtlichen Vermögen, denn auch Schulden können weitervererbt werden. "Es gibt die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen", so Baas. Allerdings sei die Ausschlagung nur auf die gesamte Erbschaft möglich. Um das Erbe auszuschlagen, muss im Regelfall eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden. In einem Testament könne man Regelungen über das gesamte eigene Vermögen treffen, so Karen Baas. So könne man Erben benennen, einzelne Gegenstände als Vermächtnisse übertragen, Teilungsanordnungen treffen oder eine Vor- und Nacherbfolge anordnen. Ebenso könne man dem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben seien.

"Ein Testament kann entweder notariell oder handschriftlich errichtet werden", erklärt Karen Baas. Bei einem handschriftlichen Testament dürfe die Unterschrift nicht fehlen, sonst sei es ungültig. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen: "Die Kosten für ein Erstgespräch beim Anwalt liegen in der Regel bei etwa 250 Euro. Diese Investition kann sich im Streitfall grundsätzlich mehr als rentieren. "

djd