Dietenhofen
Betriebsratswahl bei Playmobil unwirksam

Bundesarbeitsgericht bestätigt Urteil IG Metall sieht sich benachteiligt

07.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:07 Uhr

Foto: DK

Dietenhofen (HK) Mit der langjährigen Vertriebsexpertin Silke Heinrich als neuem Vorstandsmitglied soll beim fränkischen Spielwarenhersteller Playmobil personell wieder Ruhe einkehren. Doch die Turbulenz an der Firmenspitze ist nicht die einzige Baustelle bei Playmobil.

Seit 20. Februar herrscht bei Geobra-Brandstätter in Dietenhofen nämlich betriebsratlose Zeit. Die IG Metall (IGM) hatte "die Betriebsratswahlen im März 2014 angefochten und nun drei Mal Recht bekommen". Rechtswirksam sei nun: Beim Hersteller der Playmobilmännchen ist kein Betriebsrat mehr in Amt und Würden, sagte Reiner Gehring von der IGM Ansbach.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte gleich zwei Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen zu einem Urteil des Nürnberger Landesarbeitsgerichts. Das wiederum hatte ein Arbeitsgerichtsurteil bestätigt: Damit war die 2014er Betriebsratswahl des Playmobilkonzerns in Deutschland für unwirksam erklärt worden. Das BAG wiederum musste sich damit befassen, weil das Landesarbeitsgericht gegen seinen Beschluss kein Rechtsmittel zugelassen hatte. Diese Beschwerden haben die Erfurter Richter abgewiesen.

Pikant dabei: Die bisherige Betriebsratsvorsitzende war auch im Wahlausschuss für die letzte Wahl vertreten, ist laut Gehring IGM-Mitglied - und hatte 2014 eine Liste der Gewerkschaft nicht zugelassen. Man könnte das nun als innergewerkschaftlichen Machtkampf abtun. Wenn es da nicht Hinweise auf Kungelei zwischen dem alten Betriebsrat und der Geschäftsleitung gäbe. So versandte der bisherige Betriebsrat, obwohl nicht mehr im Amt, dieser Tage einen Newsletter, und das auch noch als Beilage zu Gehaltsabrechnungen, behauptet jedenfalls Gehring. Im Newsletter standen einige "Falschaussagen", die beim IGM-Mann das Fass offenbar zum Überlaufen gebracht haben.

In Dietenhofen, übrigens mit 1500 Mitarbeitern der größte Playmobilstandort weltweit, fühlen sich einige Mitarbeiter von den alten Betriebsräten "bespitzelt", wie sie sagen. Denn dieser vermutete berechtigterweise, die IGM wolle für die in einigen Wochen anstehende neue Wahl eine eigene Liste aufstellen. Viele von denen, die auf die IGM-Liste wollen, sitzen nun in Dietenhofen zusammen. Und ihr Misstrauen ist groß: "Der Newsletter, der die IG Metall diffamiert, wurde von der Geschäftsleitung gemacht", sagt einer. Immerhin stehen die Aussagen - eine deutliche Werbung für den alten Betriebsrat - auf Firmenpapier gedruckt; ein Verantwortlicher dafür ist aber nicht genannt. Er bezweifelt, Playmobil würde eine solche Werbung auch einer IGM-Liste zugestehen.

"Oberstes Gebot jetzt: Schnauze halten, bis diese Liste erstellt wird. Dann erst haben die Bewerber Kündigungsschutz", empfiehlt Gehring den Anwesenden der Versammlung. 19 Betriebsräte sind zu wählen an den hiesigen Standorten. "Mein Ziel ist die Mehrheit", gibt Gehring aus. Bei der Listenaufstellung in wenigen Wochen würden aber nur solche IGM-Mitglieder berücksichtigt, die nicht im "alten" Gremium waren, verspricht er.

Die Führung des weltbekannten Spielzeugkonzerns kann übrigens "das Verhalten der IG Metall nicht nachvollziehen. Die Firma hat keinen Streit, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat war reibungslos", sagte eine Pressesprecherin unserer Zeitung. Außerdem, so die Firmensprecherin, sei ja "der Wahlvorstand verklagt worden, weil er die IGM-Liste nicht zugelassen hat. Das Unternehmen ist nur formal beteiligt." Dabei hat auch Playmobil gegen die IGM geklagt, wie auf Nachfrage vom Bundesarbeitsgericht zu erfahren ist: "Sowohl der Arbeitgeber als auch Betriebsrat haben Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht, die beide am 20. Februar zurückgewiesen wurden", erläutert Waldemar Reinfelder, der Pressesprecher.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat im Übrigen dem alten Wahlvorstand und Betriebsrat eine schallende Ohrfeige erteilt. "Die Betriebsratswahl war für unwirksam zu erklären, denn es ist gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden und dieser Verstoß hat auch das Wahlergebnis ändern bzw. beeinflussen können" und "insbesondere hat der Wahlvorstand keinen Einfluss auf die Ausstellung und Einreichung von Vorschlagslisten", steht in einem Beschluss, der der Redaktion vorliegt.