Landkreis Roth
Das Vertrauen einer befreundeten Familie ausgenutzt

43-Jähriger soll zwei Mädchen aus dem Landkreis Roth zwischen 2005 und 2010 mindestens fünf Mal sexuell missbraucht haben

29.10.2019 | Stand 02.12.2020, 12:44 Uhr
Die Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, ist in das Mauerwerk des Landgerichts Bamberg eingearbeitet. −Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild

Roth/Nürnberg (npe) Wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und dem Besitz von Kinderpornografie muss sich seit Dienstag ein 43-jähriger Bankkaufmann aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit gestern vor dem Nürnberger Landgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2005 und 2010 zwei damals minderjährige Mädchen aus dem Landkreis Roth mehrfach unsittlich berührt zu haben.

Der Angeklagte soll das Vertrauen einer befreundeten Familie ausgenutzt haben, um sich in mindestens fünf Fällen an den Mädchen sexuell zu vergehen. Die Übergriffe sollen in zwei Wohnungen in Rothaurach und Heideck jeweils im Wohnzimmer auf dem Sofa stattgefunden haben. Für sexuellen Missbrauch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.


Den Prozess ins Rollen gebracht haben die Aussagen der beiden Opfer, die inzwischen erwachsen sind. Bei der Festnahme des Mannes im Januar hat die Polizei dann auf mehreren Computern eine Vielzahl von Fotos und Videos mit Kinderpornografie entdeckt und sichergestellt. Auf insgesamt vier Rechnern sind laut Anklage rund 5800 kinderpornografische Dateien gefunden worden.

In den vergangenen neun Monaten hat der Angeklagte in Untersuchungshaft auf den Prozess gewartet. Für den Fall hat das Landgericht zunächst neun Verhandlungstage anberaumt. Allerdings hat sich gestern zum Prozessauftakt ein deutlich schnellerer Verhandlungsverlauf abgezeichnet. Direkt nach dem Verlesen der Anklageschrift hat sich das Gericht hinter verschlossenen Türen um eine Verständigung bemüht. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Kristine Eberlein, die Vertreterin der Nebenklägerinnen, die Hintergründe: "Bei der geplanten Verständigung geht es darum, den beiden Opfern die Aussage vor Gericht zu ersparen." Für die beiden Geschädigten wäre es eine große Erleichterung, die sexuellen Übergriffe nicht vor Gericht schildern zu müssen. Die Rechtsanwältin hofft daher, dass es zu einem Deal zwischen Anklage und Verteidigung kommen werde. Für die Nebenklägerinnen sei es verkraftbar, dass dem Angeklagten im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis eine etwas mildere Strafe in Aussicht gestellt wird.

Vor Gericht sind nach der Pause die Verständigungsgespräche thematisiert worden. Der Angeklagte habe demnach einen Bankbeleg über 10000 Euro als Schmerzensgeldzahlung sowie Entschuldigungsschreiben an die beiden Opfer vorgelegt. Damit hat der Angeklagte wohl eine Freiheitsstrafe vermeiden wollen. Allerdings wollte sich die Staatsanwältin auf diesen Deal nicht einlassen.

Trotz Schmerzensgeldzahlung und Entschuldigungsschreiben habe die Staatsanwältin laut Richter Ulrich Flechtner im Hinblick auf die einschlägige Vorverurteilung des Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen vier und viereinhalb Jahren verlangt. Auch der Richter selbst machte deutlich, dass eine Bewährungsstrafe trotz Geständnis "nicht möglich" sei. Höchstens könne der Angeklagte mit einem kleineren Strafrahmen zwischen 45 und 50 Monaten rechnen. Die Verteidigung hatte sich von dem Gespräch hinter verschlossenen Türen mehr versprochen. Die in Aussicht gestellte Strafmilderung sei dem Angeklagten zu gering gewesen, sagte Verteidigerin Martina Schultzky bei der Wiederaufnahme des Prozesses.

Obwohl ein Deal zuvor nicht zustande gekommen war, hat der Angeklagte über seine Anwältin sowohl die sexuellen Übergriffe als auch den Besitz der kinderpornografischen Dateien eingeräumt. Er habe bereits im Alter von 18 Jahren angefangen, Kinderpornografie aus dem Internet herunterzuladen. Die lange zurückliegenden Übergriffe bedauere der Angeklagte heute zutiefst, ließ der 43-Jährige über seine Anwältin weiter mitteilen. Der Prozess wird bereits am Mittwoch fortgesetzt.