Landkreis Roth
Rother Kreisklinik öffnet wieder für Besuche

Ab dem 4. März können Angehörige für jeweils eine Stunde zwischen 14 und 19 Uhr besucht werden - Negativer Test ist Grundvoraussetzung

26.02.2021 | Stand 03.03.2021, 3:33 Uhr
Unter Beachtung von strengen Regeln ist es ab 4. März wieder möglich Angehörige in der Kreisklinik zu besuchen. −Foto: Tschapka

Hilpoltstein/Roth In der Kreisklinik Roth sind ab Donnerstag, 4. März wieder Besuche möglich. Dazu sei es aber unbedingt notwendig, sich an die Besucherregelungen zu halten, diese würden strikt umsetzet, heißt es in einer Presseerklärung der Kreisklinik. Im Zentrum der Schutzmaßnahmen stünden die persönlichen Risikoeinschätzungen der Besucher und die Ergebnisse eines aktuellen PCR Tests auf den Coronavirus SARS-CoV-2.

Wer einen Angehörigen besuchen will, muss an der Eingangskontrolle/Pforte ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegen und sich ausweisen. Vor Betreten der Klinik muss zudem ein Formular ausgefüllt werden, die verschiedenen Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Tests müssen auf einer offiziellen Teststrecke durchgeführt werden. Dieser negative Testnachweis einer PCR-Untersuchung auf Covid 19 darf maximal drei Tage alt sein. Danach verliert er seine Gültigkeit. Ein Antigentest wird vorerst von der Rother Kreisklinik nicht anerkannt .Zudem appelliert die Klinikleitung, Angehörige nur zu besuchen, wenn dies auch unbedingt erforderlich ist.

Sollte sich innerhalb der Dreitagesfrist etwas am Gesundheitszustand oder an dem von persönlichen Kontakten geändert haben, bittet die Klinik, von einem Klinikbesuch abzusehen. Für einen Besuch darf man auf keinen Fall unter unspezifische Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptome wie Husten, Schnupfen, Atemnot, Fieber, Durchfall leiden.

Die Besuchsregelung beinhaltet im Einzelnen: FFP-2-Maskenpflicht im Klinikbereich und Klinikaußenbereich, Händedesinfektion vor Betreten und beim Verlassen der Klinik sowie eine eingeschränkte Besuchszeit von 14 bis 19 Uhr. Für an Covid-19 erkrankte Patienten gilt nach wie vor ein Besuchsverbot. Die Dauer des Aufenthalts ist für Besucher auf eine Stunde am Tag beschränkt, pro Patient darf auch nur ein Besucher kommen. Bei Zweibettzimmern gilt es, sich mit dem Mitpatienten abzustimmen, da sich nur ein Besucher im Zimmer aufhalten darf. Der Abstand von 1,50 Meter zu Angehörigen, Mitpatienten und allen anderen ist in der Klinik unbedingt einzuhalten.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Besuche auf der Palliativstation und der Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis. Diese sind jederzeit zulässig. Gesonderte Regelungen gelten auch für Begleitpersonen bei Geburten. Auch können die Familienzimmer genutzt, aber nicht reserviert werden. Besuche von Angehörigen und Verwandten sind auf der Entbindungsstation/Station 1 weiterhin nicht gestattet.

Bei Auftreten von Mutationen können die Regelung jederzeit geändert werden. Weitere Details zur Besucherregelung in der Kreisklinik Roth findet man auf der Website www.kreisklinik-roth.de.

HK